Übernahme von IFRS 17 schreitet weltweit voran

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30.12.2020

China, der zweitgrößte Versicherungsmarkt der Welt, hat beschlossen, IFRS 17 über eine Zeitraum von drei Jahren für die Anwendung in China zu übernehmen. Saudi-Arabien hat die im Juni 2020 veröffentlichten Änderungen an IFRS 17 übernommen, und Indien konsultiert zu deren Übernahme.

Das Finanzministerium der Volksrepublik China hat CAS 25 (überarbeitet) als Teil der IFRS-konvergenten Rechnungslegungsstandards für chinesische Unternehmen (Chinese Accounting Standards oder CAS) veröffentlicht. Der Text der neuen Vorschrift ist mit dem vom IASB herausgegebenen IFRS 17 konvergiert – mit Ausnahme des verpflichtenden Inkrafttretens, das über zwei Stufen gestaffelt ist: 1. Januar 2023 für alle chinesischen börsennotierten Versicherer und 2026 für alle anderen chinesischen Versicherer. Der chinesische Text von CAS 25 (überarbeitet) ist hier verfügbar.

Die saudische Wirtschaftsprüfervereinigung (Saudi Organization for Certified Public Accountants, SOCPA) hat die Änderungen an IFRS 17 übernommen, die der IASB im Juni 2020 veröffentlicht hat, um Bedenken und Implementierungsherausforderungen zu adressieren, die nach der Veröffentlichung von IFRS 17 Versicherungsverträge im Jahr 2017 identifiziert wurden. Die Übernahme durch die SOCPA umfasst auch die Verlängerung der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4). Bekanntmachungen in arabischer Sprache bezüglich der Übernahme der Änderungen an IFRS 17 und Übernahme der Änderungen an IFRS 4 sind auf der Internetseite des SOCPA verfügbar.

Am 24. Dezember 2020 hat das indische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) einen Entwurf von Änderungen an Ind AS 117 Versicherungsverträge zur Stellungnahme veröffentlicht, mit denen die IFRS-konvergierten Rechnungslegungsstandards für indische Unternehmen (Indian Accounting Standards oder Ind AS) mit den vom IASB veröffentlichten IFRS im Einklang gehalten werden sollen. Stellungnahmen können bis zum 24. Januar 2021 eingereicht werden. Nach Eingang aller Stellungnahmen wird das ICAI den geänderten Ind AS 117 dem Ministerium für Unternehmensangelegenheiten zur Prüfung der Aufnahme in die gesetzlich vorgeschriebenen Ind AS vorlegen. Die Pressemitteilung auf der Internetseite des ICAI bietet Zugriff auf den Entwurf.

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