IVSC veröffentlicht Entwurf zur Bewertung von Finanzinstrumenten

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15.12.2020

Im Dezember 2018 richtete der internationalen Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) einen neuen Board für die Bewertung von Finanzinstrumenten ein, der die Aufgabe hat, IVS 500 'Financial Instruments' zu überprüfen und zu verbessern. Der Board hat nun einen ersten Entwurf veröffentlicht, der vorgeschlagene Verbesserungen an IVS 500 in Bezug auf Governance und Daten enthält.

Zum Thema Governance enthält der Entwurf Leitlinien zu den Prozessen, die Unternehmen befolgen sollten, um eine ordnungsgemäße Governance bei der Bewertung von Finanzinstrumenten sicherzustellen. Die Leitlinien sehen vor, dass ein Bewertungsprozess systematisch, konsistent angewendet, wirtschaftlich fundiert und kontrolliert sein sollte.

Der Abschnitt über Daten beschreibt die Grundsätze für die Erstellung einer Datentaxonomie oder eines Datenwörterbuchs, um alle Daten, die in Bewertungen verwendet werden, zu kategorisieren, zu bewerten und zu kontrollieren. Es wird auch auf die spezifischen Voraussetzungen hingewiesen, die für verschiedene Arten von Daten erfüllt werden müssen. Der Abschnitt beschreibt auch die Kontrollen, die für die Aggregation und das Management von Daten in einer Organisation notwendig sind, und wie das Konzept der Proportionalität bei der Bestimmung der Vorschriften für die Verwendung von Daten anzuwenden ist.

Der Entwurf vorgeschlagener Verbesserungen an IVS 500 wird in mehreren Schritten veröffentlicht. Dieser erste Entwurf befasst sich mit der Governance und den Daten, während Methoden und Modelle sowie Kontrollen und Berichterstattung später behandelt werden. Da es Interdependenzen zwischen den Bereichen gibt, werden die verschiedenen Versionen des Entwurfs kumulativ sein. Der Entwurf, der die Vorschläge zu Methoden und Modellen sowie zu Kontrollen und Berichterstattung enthält, wird auch die Abschnitte dieses ersten Entwurfs enthalten, um etwaige Interdependenzen zu berücksichtigen und den Interessengruppen die Kommentierung der Vorschläge zu erleichtern.

Stellungnahmen zu diesem ersten Entwurf werden bis zum 19. April 2021 erbeten. Er ist auf der Internetseite des IVSC verfügbar.

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