Stellungnahme der WPK zum Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

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10.12.2020

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' genommen.

Ausdrücklich spricht sich die WPK für die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten aus, da die Werthaltigkeitsprüfung sehr ermessensbehaftet sei, Wertminderungen oftmals erst mit deutlicher Verzögerung erfasst würden und die Kosten den Nutzen der Werthaltigkeitsprüfung übersteigen würden.

Insgesamt hätten die letzten Jahre gezeigt, dass sich die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte nicht wie ursprünglich erwartet abgebaut haben. Im Gegenteil: die Buchwerte nähmen seit Einführung des alleinigen Ansatzes über die Werthaltigkeitsprüfung infolge der Überarbeitung von IAS 36 im Jahr 2004 kontinuierlich zu.

Daher ist die WPK der Auffassung, dass die Wiedereinführung der planmäßigen Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten trotz aller ebenfalls festgestellten Schwächen eine pragmatische, kostengünstigere und standardisierte Konvention für die Folgebilanzierung des Goodwills darstellen könnte.

Zur vollständigen Stellungnahme auf der Internetseite der WPK gelangen Sie hier.

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