Februar

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Februar 2020)

28.02.2020

Im Nachgang der Februarsitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 31. Januar 2020.

Stan­dardset­zung

  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind — das Projekt wurde umbenannt, um anzuzeigen, dass das Projekt nun als Teil der Angabeninitiative betrachtet wird

Standardpflege

  • IAS 8 — Änderungen von Bilanzierungs- oder Bewertungsmethoden — eine Entscheidung über die weitere Projektausrichtung wird im zweiten Quartal 2020 erwartet (zuvor: keine Zeitpunkt angegeben)
  • IFRIC 14 — Verfügbarkeit der Erstattung eines Überschusses aus einem leistungsorientierten Plan — der Board beschloss auf seiner Sitzung im Februar 2020, die Änderung nicht zu finalisieren; die Mitglieder des Board konnten jedoch keine Schlussfolgerung darüber erzielen, ob dieser Sachverhalt in einem anderen Kontext oder Format weiterverfolgt werden soll
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — der Board erörterte die Rückmeldungen zu seinem Entwurf auf seiner Sitzung im Februar 2020, schloss aber die Erörterungen noch nicht ab; entsprechend wurde das Datum "Februar 2020" aus dem Arbeitsprogramm gestrichen

Forschungsprojekte

  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — eine Erörterung der Forschungsergebnisse wird jetzt im März 2020 erwartet (zuvor: Februar 2020)

Sonstige Projekte

  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess — das überarbeitete Handbuch für den Konsultationsprozess wird nun im April 2020 erwartet (zuvor: keine Zeitpunkt angegeben)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 31. Januar 2020 und 28. Februar 2020 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Februar

28.02.2020

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Februar 2020.

Wie bereits berichtet, waren im Februar folgende Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen der Sitzung des EFRAG-Boards am 18. Februar und der Sitzung von TEG am 5. Februar (Telefonkonferenz).

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Unterlage zu den DRSC-Informationsveranstaltungen zum vorgeschlagenen neuen Standard zur allgemeinen Darstellung und Angaben

28.02.2020

Am 21. und 28. Februar 2020 fanden die öffentlichen DRSC-Informationsveranstaltungen zum Inhalt des IASB-Standardentwurfs ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' statt. Die Veranstaltungen dienten insbesondere der Vorstellung und Erörterung der Kernpunkte und Vorschläge im Standardentwurf. Die Unterlagen zu den Veranstaltungen sind jetzt öffentlich verfügbar.

Der vorgeschlagene neue Standard Allgemeine Darstellung und Angaben soll IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen.

Zugang zur Veranstaltungsunterlage auf der Internetseite des DRSC  haben Sie hier.

Das DRSC weist außerdem darauf hin, dass es im Juni 2020 eine öffentliche Diskussion zum Standardentwurf in Frankfurt am Main zusammen mit Vertretern des IASB und EFRAG geben wird. Der Termin wird zeitnah bekanntgegeben werden.

Tagesordnungen für die Sitzung von EFRAG-TEG und die gemeinsame Sitzung mit dem User Panel

28.02.2020

Der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) von EFRAG wird am 4. März 2020 gemeinsam mit dem User Panel (Adressatenforum von EFRAG) in Brüssel tagen. Anschließend folgt eine Sitzung von TEG allein (bis 5. März 2020).

Die Papiere für die gemeinsame Sitzung der Gremien finden Sie hier, Anmeldungen als Beobachter sind über die Presseerklärung möglich.

Die Papiere für die TEG-Sitzung finden Sie hier, Anmeldungen als Beobachter sind über die Presseerklärung möglich.

IDW-Stellungnahme zu E-DRÄS 11

28.02.2020

Im Dezember 2019 hat das DRSC den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 11 (E-DRÄS 11) 'Änderungen an DRS 18' veröffentlicht. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat jetzt seine Stellungnahme zu dem Entwurf veröffentlicht.

Mit E-DRÄS 11 soll DRS 18 Latente Steuern geändert werden.

Das IDW unterstützt im Ergebnis die vorgesehenen Ergänzungen zur Bilanzierung latenter Steuern auf Differenzen aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts aus einem Asset Deal. Es begrüßt auch die beabsichtigte Streichung der bisherigen Vorgaben zur Erläuterung nicht angesetzter Überhänge aktiver latenter Steuern sowie zur Aufstellung einer sog. Überleitungsrechnung.

Etwaige Überlegungen, sich gegenüber dem Gesetzgeber dafür auszusprechen, das Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB für Überhänge aktiver latenter Steuern für Zwecke der Einbeziehung des jeweiligen Unternehmens in einen HGB-Konzernabschluss durch eine Ansatzpflicht zu wandeln, sieht das IDW kritisch.

Abgelehnt wird auch der Vorschlag, temporäre Differenzen im Zusammenhang mit ausländischen Zweigniederlassungen bzw. Betriebsstätten wie sog. outside basis differences i.S. von § 306 Satz 4 HGB zu behandeln und dementsprechend auch in der Handelsbilanz II bei der Bemessung latenter Steuern unberücksichtigt zu lassen.

Zur vollständigen Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

Tagesordnung für die Sitzung des IFRS Interpretations Committee geändert

27.02.2020

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus die Tagesordnung für die Sitzung des IFRS Interpretations Committe geändert wurde. Die Mitglieder aus Asien werden nicht anreisen; um ihnen zu ermöglichen, per Videoschaltung an der Sitzung teilzunehmen, wurde diese um zwei Stunden vorverlegt.

Einen Überblick über die zu erörternden Themen finden Sie hier.

AASB-Untersuchungen zur Berichterstattung über Leistungserbringung durch nicht gewinnorientierte Unternehmen

27.02.2020

Der australische Standardsetzer AASB hat den Forschungsbericht Nr. 14 'Literaturanalyse: Berichterstattung über Leistungserbringung durch nicht gewinnorientierte Unternehmen' veröffentlicht.

Der Forschungsbericht untersucht sowohl die australische als auch die internationale Literatur zur Berichterstattung über die Leistungserbringung von gemeinnützigen Organisationen.

Nach dem australischen Berichterstattungssystem ist die Angabe von Informationen über die Leistungserbringung bei gemeinnützigen Organisationen weitgehend ungeregelt. Da sowohl in der nationalen als auch in der bundesstaatlichen Gesetzgebung kein Schwerpunkt auf nichtfinanzielle Informationen gelegt wird, sind die von gemeinnützigen Organisationen berichteten Informationen nicht hinreichend, um den Bedürfnissen der Adressaten gerecht zu werden.

In dem Bericht wird auch angeregt, dass die Einführung eines abgestuften Berichtssystems für die Leistungserbringung dazu beitragen könnte, den Betriebs- und Kostendruck auf kleinere gemeinnützige Organisationen zu mindern.

Die Ergebnisse in diesem Bericht unterstützen das Projekt des AASB, das darauf abzielt, festzustellen, ob das IASB-Leitliniendokument zur Lageberichterstattung, das derzeit vom IASB aktualisiert wird, in angemessener Weise angepasst werden kann, um zu einem verbindlichen Standard in Australien zu werden.

Der englischsprachige Bericht steht Ihnen auf der Internetseite des AASB zur Verfügung.

IFAC und ACCA berichten über die Umsetzung der periodengerechten Rechnungslegung im öffentlichen Sektor

26.02.2020

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) und die globale Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) haben einen Bericht "Ist Kameralistik noch König? Maximierung des Nutzens von abgegrenzten Informationen im öffentlichen Sektor" herausgegeben, in dem der Übergang von den Regierungen von der Kameralistik zur dualen Rechnungslegung für ihre Finanzberichterstattung und die beim Übergang gewonnenen Erkenntnisse erörtert werden.

Der Bericht enthält Informationen über das aktuelle Berichterstattungsumfeld, den Nutzen von Abgrenzungen im öffentlichen Sektor, die während der Umsetzungsphase gewonnenen Erkenntnisse sowie die wichtigsten Feststellungen und Empfehlungen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von IFAC.

Zusammenfassung der Erörterungen bei der jüngsten Sitzung der ITCG

26.02.2020

Die Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie des IASB (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) hat am 16. Januar 2020 eine Sitzung abgehalten. Der IASB stellt jetzt auf seiner Internetseite eine Zusammenfassung der Diskussionen zur Verfügung.

Die ITCG hat die folgenden Themen erörtert:

  • Modellierung der IFRS-Taxonomie für den Entwurf des neuen Standards zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss
  • Überprüfung der gängigen Berichterstattungspraxis in Bezug
    • auf primäre Abschlussbestandteile
    • IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
    • IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
  • Überprüfung der unterstützenden Materialien für die IFRS-Taxonomie
  • Aktueller Stand der Strategie in Bezug auf die IFRS-Taxonomie

Zugang zur Zusammenfassung der Diskussionen in englischer Sprache haben Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Stellungnahme zur vorläufigen Folgenabschätzung der Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung

26.02.2020

Das DRSC hat der Europäischen Kommission seine Stellungnahme zur vorläufigen Folgenabschätzung in Bezug auf die beabsichtigen Änderungen der Vorgaben über die nichtfinanzielle Unternehmensberichterstattung übermittelt. Insbesondere spricht sich das DRSC gegen eine nur auf Europa begrenzte Lösung aus.

Die Begründung der Kommission für die Initiative sowie die vorgestellten Handlungsoptionen beurteilt das DRSC kritisch und äußert sich wie folgt:

  • Vor der Entscheidung für eine politische Maßnahme sollte deren grundsätzliche Eignung bzw. Angemessenheit geprüft werden - in diesem Fall die Frage, ob die vorgestellten Maßnahmen die wahrgenommenen Mängel der Richtlinie tatsächlich beheben können.
  • Die Entwicklung von Berichtsstandards sollte – sofern dies als das geeignete Mittel angesehen wird – in der Hand derer liegen, die unmittelbar von Informationsdefiziten betroffen sind bzw. die Informationen bereitstellen.
  • Die öffentliche Hand wäre klar in der Verantwortung, den Anwendungsbereich der Standards zu definieren wie auch die Qualität der Berichterstattung dieser Unternehmen durchzusetzen.
  • DRSC bezieht klar Position gegen eine abgegrenzte europäische Lösung. Die Berichtspflichten zielen vorrangig auf Unternehmen ab, deren Geschäftstätigkeit sich nicht auf Europa beschränkt. Insofern wäre der Nutzen einer solchen Lösung fraglich und das Risiko von Wettbewerbsnachteilen europäisch domizilierter Unternehmen nicht angemessen.

Zugang zur Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

Das DRSC weist auch darauf hin, dass die in der Folgenabschätzung angekündigte eigentliche Konsultation bereits gestartet wurde. Alle Unternehmen und Verbände werden zur Beteiligung an der Konsultation ermuntert und zur Zusammenarbeit mit dem DRSC einladen. Es sei von Bedeutung, dass die deutsche Wirtschaft ein deutlich vernehmbares Signal in Richtung Brüssel sende.

 

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