EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum vorgeschlagenen neuen Standard zur allgemeinen Darstellung und Angaben im Abschluss

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24.02.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' veröffentlicht.

Der vorgeschlagene neue Standard soll IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen.

Im Stellungnahmeentwurf

  • unterstützt EFRAG die Vorschläge des IASB zum Ausweis einer Betriebs-, einer Investitions- und einer Finanzierungskategorie in der Gewinn- und Verlustrechnung, um die Vergleichbarkeit zu verbessern und die Vielfalt in der Praxis zu verringern, hat jedoch Vorbehalte gegenüber einigen Vorschlägen im Entwurf;
  • verleiht EFRAG der Ansicht Ausdruck, dass die getrennte Darstellung von integralen und nicht integralen assoziierten Unternehmen und Joint Ventures zu relevanten Informationen für die Adressaten von Abschlüssen führen und die Vergleichbarkeit verbessern wird, jedoch ein erhebliches Maß an Urteilsvermögen erfordert und in der Praxis getestet werden muss;
  • begrüßt EFRAG die Bemühungen des IASB, Leitlinien für von der Unternehmensleitung definierte Erfolgskennzahlen zur Verfügung zu stellen, weist jedoch auf eine Reihe von Herausforderungen in Bezug auf die Vorschläge im Entwurf hin und erwähnt auch die Möglichkeit eines alternativen engeren Anwendungsbereichs; und
  • begrüßt EFRAG die Bemühungen des IASB, ungewöhnliche Erträge und Aufwendungen zu definieren und Unternehmen zu verpflichten, solche Posten im Anhang anzugeben, stellt jedoch fest, dass die Definition von ungewöhnlichen Posten eher eng gefasst zu sein scheint.

Der EFRAG-Stellungnahmeentwurf kann bis zum 19. Juni 2020 kommentiert werden. Weiterführende Informationen können Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG finden. Dort ist auch der Stellungnahmeentwurf zugänglich.

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