Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

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24.02.2020

Der IASB wird vom 25. bis 27. Februar 2020 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es sollen sechs Themen erörtert werden. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Board wird seine Diskussion über alle Themen, für die er beschlossen hat, weitere Rückmeldungen der Stellungnehmenden zum Entwurf zu berücksichtigen, fortsetzen. Insbesondere geht es um folgende Themen:

  • Vertragliche Dienstleistungsmarge, die den Investitionsdienstleistungen zugerechnet werden kann ( Finalisierung der vorgeschlagenen Änderungen, mit einigen Änderungen)
  • Grad der Aggregierung — jährliche Kohorten für Versicherungsverträge mit Intergenerationenteilung von Risiken zwischen den Versicherungsnehmern (Empfehlung, die Vorschriften in IFRS 17 beizubehalten)
  • Anwendbarkeit der Risikominderungsoption - nicht derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden (Empfehlung, die Risikominderungsoption auf Versicherungsverträge mit direkter Beteiligung in IFRS 17:B115 zu erweitern)
  • Geringfügige formale und Folgeänderungen (Empfehlung an den Board, diese mit kleineren Änderungen zu finalisieren)
  • Zusätzliche spezifische Übergangsmodifizierungen und -erleichterungen (Empfehlung, den modifizierten rückwirkenden Ansatz zu erweitern, zu ändern und Änderungen hinzuzufügen)
  • Für andere Themen, die in den Stellungnahmen zu den Änderungsvorschlägen in Bezug auf IFRS 17 aufgeworfen wurden, empfiehlt der Stab nur eine Änderung, um eine Inkonsistenz zwischen IFRS 17:B65(m) und IFRS 17:B66(f) zu beseitigen, nicht aber für die anderen aufgeworfenen Fragen

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der Board wird seine Diskussionen über Änderungsvorschläge, die eine Reaktion auf die IBOR-Reform darstellen, abschließen. Der Stab empfiehlt Folgendes für den Entwurf:

  • Begrenzung des Anwendungsbereichs der Änderung, um klarzustellen, dass eine Änderung der Grundlage, auf der die vertraglichen Cashflows bestimmt werden, die das ursprünglich Erwartete verändert, eine Änderung eines Finanzinstruments gemäß IFRS 9 im Hinblick auf Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform darstellt;
  • Vorschlag einer vorübergehenden Erleichterung für Sicherungsbeziehungen, die geändert werden, um die direkt durch die Reform erforderlichen Änderungen widerzuspiegeln;
  • Darlegung, wie die Änderungen angewendet werden, wenn der Übergang zu einem alternativen Referenzzinssatz für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, die Bilanzierung von Leasingverträgen und die Angaben erfolgt. Das Kriterium der separaten Identifizierbarkeit von Risikokomponenten sollte 12 Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der alternative Referenzzinssatz als Risikokomponente für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen bestimmt wurde, nicht mehr gelten. Diese Änderungen sollten verpflichtend und nicht freiwillig sein; und
  • Festlegung eines Zeitpunkts des Inkrafttretens für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist, und rückwirkend angewendet werden kann.

Der Entwurf wird voraussichtlich im April veröffentlicht, mit einer Stellungnahmefrist von 45 Tagen.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene: Der Board wird seine Diskussionen über mögliche Überarbeitungen der Angabevorschriften in IFRS 13 fortsetzen, und der Stab empfiehlt, dass die Angabevorschriften in IFRS 13 wie folgt geändert werden:

  • Verweis auf wesentliche Treiber für die Änderungen in der Zielsetzung;
  • Vorschrift, dass ein Unternehmen eine Überleitungsrechnung von der Eröffnungs- zur Schlussbilanz von wiederkehrenden Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft sind, angeben muss;
  • Feststellung, dass ein Unternehmen eine Erklärung der wesentlichen Einflussfaktoren für Änderungen der Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die nicht in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft sind, benötigt sein könnte, um das Angabeziel zu erreichen.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Stab wird eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu dem Änderungsvorschlag für IAS 1 (oder dessen vorgeschlagene Ersetzung) vorlegen, um die Angabe von 'wesentlichen' statt 'bedeutenden' Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu verlangen und um Leitlinien bezüglich der Frage zu liefern, ob eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode wesentlich ist.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Stab erläutert die Angabevorschriften, die er empfiehlt, um den Erwerbs- und den Vorgängeransatz für einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle zu begleiten. Der Stab empfiehlt auch, dass der Board als nächsten Schritt ein Diskussionspapier veröffentlicht.

Der Stab wird über die jüngsten Aktivitäten des IFRS Interpretations Committee informieren und dem Board empfehlen, die vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 in Bezug auf die Verfügbarkeit einer Erstattung nicht zu finalisieren.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Zugehörige Themen

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