IPSASB veröffentlicht drei Entwürfe

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24.02.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat drei miteinander verbundene Entwürfe veröffentlicht: ED 70 'Erlöse mit Erfüllungspflichten', ED 71 ' Erlöse ohne Erfüllungspflichten' und ED 72 'Übertragungskosten'.

Die drei Entwürfe werden zusammen veröffentlicht, um die Zusammenhänge zwischen der Bilanzierung von Erlösen und Übertragungskosten aufzuzeigen.

  • ED 70 ist an IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden angelehnt, wobei der Ansatz zur Erlöserfassung in IFRS 15 auf übliche Transaktionen des öffentlichen Sektors ausgedehnt wird, die Erfüllungspflichten beinhalten, einschließlich solcher, bei denen der Endbegünstigte eine dritte Partei ist.
  • ED 71 ist eine Aktualisierung von IPSAS 23 Erlöse aus Geschäftsvorfällen ohne Gegenleistung (Steuern und Transfers), die einige der bei der Anwendung aufgetretenen Probleme behandelt. ED 71 bietet erstmals auch spezifische Leitlinien zu Kapitalübertragungen für den öffentlichen Sektor.
  • ED 72 schlägt Leitlinien für Übertragungskosten vor, wenn ein Transferanbieter einem anderen Unternehmen Ressourcen zur Verfügung stellt, ohne dafür eine direkte Gegenleistung zu erhalten.

Die Stellungnahmefrist wurde verlängert, und Stellungnahmen zu allen Entwürfen werden jetzt bis zum 1. November 2020 erbeten.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

  • Presseerklärung
  • Zugang zu den einzelnen Entwürfen, kurzen einführenden Videos und At a Glance-Übersichten über die Vorschläge für

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