Kommission stößt Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung an

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04.02.2020

Die Europäische Kommission hat eine Initiative mit dem Titel 'Revision of the Non-Financial Reporting Directive' angestoßen.

Wie bereit berichtet, hat der Geschäftsführender Vizepräsident der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis im Januar 2020 angekündigt, dass er im Laufe dieses Jahres eine erneuerte nachhaltige Finanzstrategie vorlegen werde, die eine Überarbeitung der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen beinhalten würde.

Als erster Schritt der nun ins Leben gerufenen Initiative wurde nun eine vorläufige Folgenabschätzung ("Inception impact assessment") veröffentlicht. Im Hintergrundpapier zur Folgenabschätzung werden die folgenden Probleme mit der gegenwärtigen Richtlinie genannt:

  • Die berichteten nicht-finanziellen Informationen sind nicht ausreichend vergleichbar und/oder verlässlich.
  • Die berichteten nicht-finanziellen Informationen entsprechen nicht den Bedürfnissen der Adressaten.
  • Den Unternehmen entstehen unnötige und vermeidbare Kosten im Zusammenhang mit der Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen.
  • Unternehmen sind mit Unsicherheit und Komplexität konfrontiert, wenn sie entscheiden, welche nicht-finanziellen Informationen zu berichten sind und wie und wo diese Informationen zu berichten sind.

Im Hintergrundpapier werden drei Möglichkeiten genannt, diese Probleme zu adressieren:

  1. Fortsetzung des derzeitigen Ansatzes unverbindlicher Leitlinien zur Unterstützung der Unternehmen bei der Berichterstattung nach der Richtlinie.
  2. Untersuchung der Verwendung von Standards (die für Unternehmen freiwillig bleiben würden, wenn sie dies wünschen).
  3. Überarbeitung und Schärfung der Bestimmungen der Richtlinie.

Angesichts der früheren Bemerkungen von Dombrovskis und des Titels der Initiative scheint sich die Kommission bereits eine Meinung über den besten Weg vorwärts gebildet zu haben. Die Adressatengruppen haben jedoch die Möglichkeit, sich zur Folgenabschätzung zu äußern (bis zum 27. Februar 2020), und für das erste Quartal 2020 ist eine formelle vollständige Konsultation angekündigt.

Die Konsultationsseite der Kommission bietet Zugang zur vorläufigen Folgenabschätzung, dem Kommentarfeld und einer vorläufigen zeitlichen Planung der weiteren Schritte (Informationen bisher nicht in deutscher Sprache verfügbar).

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