Februar

Russisches Finanzministerium veröffentlicht konsolidierte Fassung der IFRS

05.02.2020

Das russische Finanzministerium hat eine konsolidierte Version aller IFRS und Änderungen an den IFRS, die in Russland bis zum 31. Dezember 2019 übernommen wurden, zur Verfügung gestellt.

Das Ministerium hatte 2013 ein ähnliches Dokument zusammengestellt und seitdem nur jeweils die einzelnen Änderungen veröffentlicht, die übernommen wurden. Die neue konsolidierte Fassung übernimmt alle Änderungen in den Text der entsprechenden Standards.

Zugang zu der neuen konsolidierten Fassung haben Sie auf der Internetseite des Finanzministeriums.

Weitere Änderung am Arbeitsprogramm des IASB

04.02.2020

Der IASB hat eine weitere Änderung an seinem Arbeitsprogramm vorgenommen und den erwarteten Zeitpunkt der Veröffentlichung eines Diskussionspapiers zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten von Februar auf März verschoben.

Alle anderen Änderungen seit der letzten Aktualisierung des Arbeitsprogramms im Dezember 2019 hatten wir Ihnen bereits in unserer Nachricht vom 31. Januar aufgelistet.

Kommission stößt Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung an

04.02.2020

Die Europäische Kommission hat eine Initiative mit dem Titel 'Revision of the Non-Financial Reporting Directive' angestoßen.

Wie bereit berichtet, hat der Geschäftsführender Vizepräsident der Europäischen Kommission Valdis Dombrovskis im Januar 2020 angekündigt, dass er im Laufe dieses Jahres eine erneuerte nachhaltige Finanzstrategie vorlegen werde, die eine Überarbeitung der Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen beinhalten würde.

Als erster Schritt der nun ins Leben gerufenen Initiative wurde nun eine vorläufige Folgenabschätzung ("Inception impact assessment") veröffentlicht. Im Hintergrundpapier zur Folgenabschätzung werden die folgenden Probleme mit der gegenwärtigen Richtlinie genannt:

  • Die berichteten nicht-finanziellen Informationen sind nicht ausreichend vergleichbar und/oder verlässlich.
  • Die berichteten nicht-finanziellen Informationen entsprechen nicht den Bedürfnissen der Adressaten.
  • Den Unternehmen entstehen unnötige und vermeidbare Kosten im Zusammenhang mit der Berichterstattung über nicht-finanzielle Informationen.
  • Unternehmen sind mit Unsicherheit und Komplexität konfrontiert, wenn sie entscheiden, welche nicht-finanziellen Informationen zu berichten sind und wie und wo diese Informationen zu berichten sind.

Im Hintergrundpapier werden drei Möglichkeiten genannt, diese Probleme zu adressieren:

  1. Fortsetzung des derzeitigen Ansatzes unverbindlicher Leitlinien zur Unterstützung der Unternehmen bei der Berichterstattung nach der Richtlinie.
  2. Untersuchung der Verwendung von Standards (die für Unternehmen freiwillig bleiben würden, wenn sie dies wünschen).
  3. Überarbeitung und Schärfung der Bestimmungen der Richtlinie.

Angesichts der früheren Bemerkungen von Dombrovskis und des Titels der Initiative scheint sich die Kommission bereits eine Meinung über den besten Weg vorwärts gebildet zu haben. Die Adressatengruppen haben jedoch die Möglichkeit, sich zur Folgenabschätzung zu äußern (bis zum 27. Februar 2020), und für das erste Quartal 2020 ist eine formelle vollständige Konsultation angekündigt.

Die Konsultationsseite der Kommission bietet Zugang zur vorläufigen Folgenabschätzung, dem Kommentarfeld und einer vorläufigen zeitlichen Planung der weiteren Schritte (Informationen bisher nicht in deutscher Sprache verfügbar).

IASB-Podcast zu den jüngsten Erörterungen zu IFRS 17

03.02.2020

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Mitglied Darrel Scott und der Stabmitarbeiterin Roberta Ravelli freigegeben, in dem die Diskussionen zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' bei der IASB-Sitzung im Januar zusammengefasst werden.

Der Podcast erörtert die in der Sitzung vorläufig finalisierten Änderungen und konzentriert sich auf Kreditkartenverträge, die Risikominderungsoption, Verträge, die in der Erfüllungsphase erworben werden, und Cashflows aus der Versicherungsakquise.

Zugang zum Podcast haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Rückblick auf EFRAG-Aktivitäten im Januar

03.02.2020

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe des 'EFRAG Update' herausgegeben. Der Newsletter bietet einen Überblick über alle EFRAG-Aktivitäten im Januar 2020.

Wie bereits berichtet, waren im Januar folgende Höhepunkte zu verzeichnen:

Der Newsletter bietet außerdem Zusammenfassungen der Sitzung des EFRAG-Boards am 14. Januar und den Sitzungen von TEG am 8. Januar (Telefonkonferenz) und 29. und 30. Januar.

Sie können sich den vollständigen Monatsrückblick in englischer Sprache hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IPSASB vervollständigt Leitlinien zur Rechnungslegung für Regierungsprogramme

03.02.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Kollektive und individuelle Leistungen (Änderungen an IPSAS 19)' veröffentlicht. Die Leitlinien adressieren ein breites Spektrum bedeutender Regierungsausgaben.

Im Januar 2019 gab der IPSASB IPSAS 42 Sozialleistungen heraus, der Leitlinien für die Bilanzierung von Ausgaben für Sozialleistungen enthält. Zusammen mit dem neuen Standard veröffentlichte der IPSASB einen Entwurf von Leitlinien, die IPSAS 42 ergänzen, indem sie Vorschriften für die Bilanzierung von kollektiven Leistungen (wie Verteidigung auf nationaler Ebene und Straßenbeleuchtung auf subnationaler Ebene) und individuellen Leistungen (wie Gesundheits- und Bildungswesen) bieten, die jetzt finalisiert worden sind. Kollektive und individuelle Leistungen schreibt vor, dass ein Aufwand zum Zeitpunkt der Leistungserbringung erfasst wird, und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.