Januar

Analyse des aktualisierten Arbeitsprogramms des IASB (Januar 2020)

31.01.2020

Im Nachgang der Januarsitzung des IASB haben wir für Sie die Änderungen analysiert, die sich aus der Sitzung und aus anderen Entwicklungen im letzten Monat ergeben haben.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 14. Dezember 2019.

Standardsetzung

  • Primäre Abschlussbestandteile — nach Veröffentlichung des Entwurfs im Dezember 2019 ist der nächste Meilenstein in diesem Projekt jetzt die Erörterung der Rückmeldungen; Stellungnahmen werden noch bis zum 30. Juni 2020 erbeten
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle — ein Entwurf wird jetzt im zweiten Halbjahr 2020 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2020)
  • Tochtergesellschaften, die KMU sind — nach Erörterung der Forschungsergebnisse im Januar 2020 hat der Board entschieden, dieses Projekt auf die Standardsetzungsagenda zu heben; der nächste Meilenstein in diesem Projekt ist die Entscheidung, ob ein Diskussionspapier oder ein Entwurf veröffentlicht werden soll (kein Zeitpunkt angegeben)

Standardpflege

  • Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU — nach Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung in der letzten Januarwoche ist der nächste Meilenstein in diesem Projekt jetzt die Erörterung der Rückmeldungen; Stellungnahmen werden noch bis zum 27. Juli 2020 erbeten
  • Änderungen an IFRS 17 'Versicherungsverträge' — endgültige Änderungen werden jetzt im zweiten Quartal 2020 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2020)
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 — endgültige Änderungen werden jetzt im April 2020 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2020); die Teilprojekte sind:
    • Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
    • Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung
    • Leasinganreize
    • Tochterunternehmen als Erstanwender
  • Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — aus dem Arbeitsprogramm genommen, nachdem im Januar 2020 endgültige Änderungen herausgegeben wurden
  • Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen — eine Erörterung der Rückmeldungen zum Entwurf werden jetzt im zweiten Quartal 2020 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2020)
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2 — ein Entwurf wird jetzt im April 2020 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2020)
  • Mangel an Umtauschbarkeit — als nächster Meilenstein wird jetzt statt des Vermerks "laufende Arbeiten" ein erwarteter Entwurf genannt (kein Zeitpunkt angegeben)
  • IAS 37 — Belastende Verträge — endgültige Änderungen werden jetzt im zweiten Quartal 2020 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2020)
  • IAS 16 — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung — endgültige Änderungen werden jetzt im März 2020 erwartet (zuvor: erstes Quartal 2020)
  • Rückstellungen — nach Erörterung der Forschungsergebnisse im Januar 2020 wird der Board nun als nächstes über die weitere Projektausrichtung entscheiden (kein Zeitpunkt angegeben)
  • IFRS 3-Verweis auf das Rahmenkonzept — endgültige Änderungen werden jetzt im April 2020 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2020)

Forschungsprojekte

  • Geschäftsvorfälle unter gemeinsamer Kontrolle — ein Diskussionspapier wird jetzt im zweiten Quartal 2020 erwartet (zuvor: erstes Halbjahr 2020)
  • Dynamisches Risikomanagement — die Einbindungsveranstaltungen zum Kernmodell sollen jetzt im zweiten Quartal 2020 stattfinden (zuvor: erstes Halbjahr 2020)
  • Rohstoffindustrien — die Überprüfung der Forschungsergebnisse soll jetzt im zweiten Quartal 2020 erfolgen (zuvor: erstes Halbjahr 2020)

Sonstige Projekte

  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess — nach Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen zu den vorgeschlagenen Änderungen hat der DPOC entschieden, endgültige Änderungen zu veröffentlichen (kein Zeitpunkt angegeben)
  • Aktualisierung der IFRS-Taxonomie in Bezug auf die IBOR-Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 — nach Erörterung der erhaltenen Rückmeldungen wird jetzt als nächster Meilenstein die finale Aktualisierung erwartet (März 2020)

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 14. Dezember 2019 und 31. Januar 2020 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

Tätigkeitsbericht 2019 der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung

31.01.2020

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat ihren Tätigkeitsbericht 2019 vorgelegt. Die Anzahl der Fehlerfeststellungen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren erhöht.

Der Bericht enthält die folgenden Kernaussagen:

  • Im Jahr 2019 hat die DPR 86 Prüfungen (Vorjahr: 84) abgeschlossen, davon 79 Stichprobenprüfungen, sechs Anlassprüfungen und eine Prüfung, die auf Verlangen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) durchgeführt wurde.
  • Insgesamt lag die Fehlerquote im Jahr 2019 mit 20% über dem Niveau des Vorjahres. Der Anstieg der Fehlerquote ist insbesondere dadurch begründet, dass mehr Anlassprüfungen als im Vorjahr abgeschlossen wurden, bei denen zudem in allen Fällen eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt wurde.
  • Im Rahmen des Enforcement der neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 15 und IFRS 9 kam es bislang nicht zur Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung.
  • Die Nachschau für das vorangegangene Jahr wurde erneut mit positiven Ergebnissen abgeschlossen.

IASB-Internetpräsentationen zum Entwurf zu Darstellung und Angaben

31.01.2020

Der IASB wird am 10. Februar 2020 zwei Internetpräsentationen anbieten, um seinen Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' vom Dezember 2019 vorzustellen.

Der IASB bietet einen Vormittags- und einen Nachmittagstermin an, um Adressatengruppen in allen Zeitzonen der Welt entgegenzukommen. Der Vormittagstermin beginnt um 10:00h deutscher Zeit, der Nachmittagstermin um 16:00h. Geplante Zeitdauer ist jeweils 45 Minuten.

Weiterführende Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Ergebnisse der jüngsten Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

31.01.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 20. Januar 2020 in Berlin getagt. Von der Sitzung ist jetzt ein Ergebnisbericht verfügbar.

IPSASB veröffentlicht 'Verbesserungen an den IPSAS 2019'

31.01.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat 'Verbesserungen an den IPSAS 2019' mit verschiedenen geringfügigen Änderungen an den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) veröffentlicht. Damit werden Sachverhalte adressiert, die von Anwendern aufgebracht worden sind.

In diesem Jahr beinhalten die Verbesserungen keine Änderungen, die auf eine Konvergenz mit jüngsten Änderungen des IASB abzielen.

Die Änderungen, die aus IPSAS 41 Finanzinstrumente resultieren, treten für Perioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2022 beginnen.

Alle anderen Änderungen treten für Perioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen.

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IPSASB zur Verfügung:

Abschließende Empfehlung von EFRAG zur Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten

31.01.2020

Im Jahr 2018 erhielt die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Anfrage der Europäischen Kommission, mit der Bitte um Beratung in Bezug auf alternative Bilanzierungsmethoden bei der Bewertung von langfristigen Investitionen in Eigenkapitalinstrumente. EFRAG hat nun ihre endgültigen Empfehlungen vorgelegt.

EFRAG fand keine ausreichenden Hinweise, um festzustellen, ob die Nicht-Recycling-Behandlung von Eigenkapitalinstrumenten in IFRS 9 Finanzinstrumente Auswirkungen auf das Verhalten der Anleger hat. EFRAG stellt jedoch auch fest, dass die Begründung für die Entscheidung des IASB, das Recycling zu verbieten, nicht zu den Gründen gehört, die im überarbeiteten Rahmenkonzept dafür genannt werden. EFRAG rät daher der Europäischen Kommission, dem IASB eine Überprüfung der Nicht-Recycling-Behandlung von Eigenkapitalinstrumenten in IFRS 9 zu empfehlen und zu prüfen, ob das überarbeitete Rahmenkonzept ein Recycling der im sonstigen Gesamtergebnis kumulierten Gewinne und Verluste aus dem beizulegenden Zeitwert solcher Instrumente bei deren Realisierung rechtfertigen würde. EFRAG empfiehlt auch, dass das IASB bei einer Wiedereinführung des Recyclings auch die Merkmale eines robusten Wertminderungsmodells, einschließlich der Aufholung von Wertminderungsverlusten, in Betracht ziehen sollte.

Die folgenden zusätzlichen Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zu Verfügung:

 

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

29.01.2020

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei Carrots & Sticks/the Reporting Exchange, CDSB, IRC, A4S, GRI, ICAEW, EFRAG und SSE.

Carrots & Sticks und die Reporting Exchange haben zusammengearbeitet, um den Zugang zu verlässlichen und vergleichbaren Informationen durch die Angleichung der Taxonomien zu verbessern. Gemeinsam geben die neu angeglichenen Systeme den Nutzern aus dem öffentlichen und privaten Sektor einen Überblick über Hunderte von Berichtsvorschriften, die die 70 größten Volkswirtschaften der Welt abdecken. Dazu gehören verpflichtende und freiwillige Vorschriften und Leitlinien von Aufsichtsbehörden, Kapitalmärkten, Berufsverbänden, Industrieverbänden und anderen Organisationen. Für weitere Informationen und den Zugang zu den Systemen klicken Sie bitte hier.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) hat die Aufnahme einer Konsultation mit dem Ziel angekündigt, die Angabe von naturbezogenen finanziellen Angaben von Organisationen auf globaler Ebene zu beschleunigen und die Rolle des CDSB-Rahmenkonzepts bei der Förderung dieser Angaben zu untersuchen. Für weitere Informationen und Zugang zu der Konsultation klicken Sie bitte hier.

Der der südafrikanische Ausschuss für integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting Committee, IRC) hat ein Informationspapier entwickelt, um Organisationen bei der Angabe von Informationen über die Aussichten eines Unternehmens zu unterstützen. Das Papier soll sowohl diejenigen, die integrierte Berichte erstellen, als auch Führungskräfte und Mitglieder des Leitungsgremiums, die für die Leitung und Genehmigung integrierter Berichte verantwortlich sind, informieren. Für weitere Informationen und Zugang zum Informationspapier klicken Sie bitte hier.

Das vom britischen Thronfolger ins Leben gerufene Projekt zur Nachhaltigkeitsbilanzierung (The Prince’s Accounting for Sustainability Project, A4S) hat Financing our Future (Update) veröffentlicht, das den gleichnamigen Bericht vom September 2018 aktualisiert und auch fünf übergreifende Empfehlungen enthält, von denen eine die Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft und die Übernahme globaler Berichtsstandards und die Verwendung einheitlicher Terminologie fordert. Für weitere Informationen und den Zugang zum ursprünglichen und zum aktualisierten Bericht klicken Sie bitte hier.

Die Global Reporting Initiative (GRI) hat die Einführung eines neuen Steuerberichterstattungsstandards angekündigt, der sicherstellen soll, dass multinationale Unternehmen viel klarer darlegen, wie viel - und wo - sie ihre Steuern zahlen (weitere Informationen), sowie die Einführung eines neuen Instrumentariums zur Förderung der Berichterstattung über moderne Sklaverei (weitere Informationen).

Das Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) wird ein Webinar veranstalten, in dem die Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) näher beleuchtet werden. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Das European Corporate Reporting Lab @EFRAG kündigt für den 6. Februar die Veröffentlichung eines Berichts über klimabezogene Berichterstattung an. Der Bericht konzentriert sich auf Beispiele guter Berichterstattungspraxis aus Europa und darüber hinaus, die mit allgemeinen klimabezogenen Angaben und Szenarioanalysen in Zusammenhang stehen. Für weitere Informationen und die Anmeldung klicken Sie bitte hier.

Die Initiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges, SSE) der Vereinten Nationen gibt bekannt, dass die Athener Börse, die seit 2018 Mitglied der Initiative ist, ihren ersten Leitfaden zur ESG-Berichterstattung veröffentlicht hat. Für weitere Informationen und Zugang zum Leitfaden klicken Sie bitte hier.

Geschäftsführender Vizepräsident der EU-Kommission spricht sich für europäische Standards zur nichtfinanziellen Berichterstattung aus

28.01.2020

In einer Rede auf einer Konferenz zur Umsetzung des Europäischen Green Deals kündigte der geschäftsführende Vizepräsident Valdis Dombrovskis heute an, dass die Europäische Kommission einen Prozess zur Entwicklung europäischer Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung unterstützen wird.

Dombrovskis sagte, dass er im Laufe dieses Jahres eine erneuerte nachhaltige Finanzstrategie vorlegen werde, die eine Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung beinhalten würde. Dies würde von den Unternehmen verlangen, die Angaben über ihre nachhaltigen Aktivitäten zu verstärken und ausreichend zuverlässige Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen zur Verfügung zu stellen. Allerdings könne - oder solle - nicht jedes Detail gesetzlich festgelegt werden. Es seien auch klare Rechnungslegungsstandards erforderlich, die von den Unternehmen anzuwenden seien. Dombrovskis sagte:

Heute kann ich Ihnen also sagen, dass die Europäische Kommission einen Prozess zur Entwicklung europäischer Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung unterstützen wird. Ich werde die European Financial Reporting Advisory Group [EFRAG] bald einladen, so schnell wie möglich mit den Vorbereitungsarbeiten für diese Standards zu beginnen. Die vielen sich überschneidenden internationalen Rechnungslegungsstandards und -strukturen verwirren Unternehmen und Investoren. Sie finden es auch teuer. Die EU ist in einer guten Position, um diese Situation anzugehen - und eine Führungsrolle bei der Konsensbildung für einen Satz von Standards zu übernehmen, der weithin akzeptiert werden kann.

Dombrovskis räumte ein, dass die Europäische Kommission dies nicht allein tun kann. Deshalb, so Dombrovskis, werden die besten und am meisten akzeptierten heutigen Elemente den Ausgangspunkt bilden, und man wird die fachliche Unterstützung jener Organisationen und Personen in Anspruch nehmen, die am besten zu diesem Prozess beitragen können.

Den vollständigen Redetext von Dombrovskis in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite der EU-Kommission.

EFRAG aktualisiert Fallstudien zu IFRS 17

28.01.2020

2018 führte die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zwei Fallstudien durch, um festzustellen, ob IFRS 17 'Versicherungsverträge' die Kriterien der IAS-Verordnung erfüllt, um für die Anwendung in der EU übernommen zu werden.

Angesichts der vom IASB vorgeschlagenen Änderungen des Standards hat EFRAG nun eine begrenzte Aktualisierung der Fallstudien aus dem Jahr 2018 in Angriff genommen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

DRSC bietet Schulungsveranstaltungen zum Entwurf ED/2019/7 an

28.01.2020

Am 17. Dezember 2019 hat der International Accounting Standards Board (IASB) den Entwurf eines neuen Standards 'Allgemeine Darstellung und Angaben' veröffentlicht, der IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' ersetzen soll.

In diesem Zusammenhang lädt das DRSC seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen zu zwei Veranstaltungen ein.

Es wird eine Schulungsveranstaltung geben, in der die Kerninhalte des Standardentwurfs vorgestellt werden. Derzeit werden zwei Alternativtermine angeboten:

  • Freitag, 21. Februar 2020 von 10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr in Hannover; oder
  • Freitag, 28. Februar 2020 von 10.00 Uhr bis ca. 13.00 Uhr in Frankfurt.

Außerdem wird es eine öffentliche Diskussion angeboten, bei der es die Gelegenheit geben wird, sich unmittelbar mit dem DRSC und mit Vertretern des IASB und von EFRAG auszutauschen. Dieser Termin wird gegen Ende der Kommentierungsfrist Anfang Juni 2020 stattfinden und rechtzeitig bekannt gegeben.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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