DRSC nimmt Stellung zu vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS IC

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14.01.2020

Das DRSC hat gegenüber dem IFRS Interpretations Committee Stellung zu vorläufigen Agendaentscheidungen vom November 2019 Stellung genommen.

Das DRSC stimmt den beiden vorläufigen Agendaentscheidungen inhaltlich zu, hat aber jeweils Detailanmerkungen.

Generell merkt das DRSC an, dass die Entscheidung zu IAS 38 (Ausweis von Spielertransfers) über den diskutierten Anwendungsfall hinaus eine breite Ausstrahlungswirkung entwickeln dürfte. Wegen der zunehmen Anzahl und Vielfalt immaterieller Vermögenswerte scheine auch eine generelle Überarbeitung von IAS 38 geboten.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite des DRSC gelangen Sie hier.

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