Abschließende Empfehlung von EFRAG zur Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten
31.01.2020
Im Jahr 2018 erhielt die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine Anfrage der Europäischen Kommission, mit der Bitte um Beratung in Bezug auf alternative Bilanzierungsmethoden bei der Bewertung von langfristigen Investitionen in Eigenkapitalinstrumente. EFRAG hat nun ihre endgültigen Empfehlungen vorgelegt.
EFRAG fand keine ausreichenden Hinweise, um festzustellen, ob die Nicht-Recycling-Behandlung von Eigenkapitalinstrumenten in IFRS 9 Finanzinstrumente Auswirkungen auf das Verhalten der Anleger hat. EFRAG stellt jedoch auch fest, dass die Begründung für die Entscheidung des IASB, das Recycling zu verbieten, nicht zu den Gründen gehört, die im überarbeiteten Rahmenkonzept dafür genannt werden. EFRAG rät daher der Europäischen Kommission, dem IASB eine Überprüfung der Nicht-Recycling-Behandlung von Eigenkapitalinstrumenten in IFRS 9 zu empfehlen und zu prüfen, ob das überarbeitete Rahmenkonzept ein Recycling der im sonstigen Gesamtergebnis kumulierten Gewinne und Verluste aus dem beizulegenden Zeitwert solcher Instrumente bei deren Realisierung rechtfertigen würde. EFRAG empfiehlt auch, dass das IASB bei einer Wiedereinführung des Recyclings auch die Merkmale eines robusten Wertminderungsmodells, einschließlich der Aufholung von Wertminderungsverlusten, in Betracht ziehen sollte.
Die folgenden zusätzlichen Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zu Verfügung:
- Presserklärung
- Empfehlung gegenüber der Europäischen Kommission
- Bericht über die Rückmeldungen zur Konsultation, die EFRAG im Rahmen der Erarbeitung ihrer Empfehlung durchgeführt hat
- Fachliche Beurteilung alternativer Bilanzierungsmethoden