Übernahme der IBOR-Änderungen in europäisches Recht

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16.01.2020

Die Europäische Union hat die IASB-Verlautbarung 'Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7)' für die Anwendung in Europa übernommen.

Die Änderungen stellen eine erste Reaktion auf mögliche Auswirkungen der IBOR-Reform auf die Finanzberichterstattung dar und befassen sich mit Fragen vor dem Ersetzen der Benchmarks (also Fragen, die die Finanzberichterstattung in der Zeit vor dem Austausch eines bestehenden Zinssatz-Benchmarks betreffen); die IASB hat bereits mit den Arebiten an einer zweiten Phase des Projekts begonnen, die sich mit Fragen des eigentlichen Ersetzens (Fragen, die die Finanzberichterstattung betreffen könnten, wenn ein bestehender Zinssatz-Benchmark ersetzt wird) befasst.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens in der Europäischen Union ist derselbe wie der des IASB (1. Januar 2020).

Die Verordnung der Kommission zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde am 16. Januar 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Vor dem Hintergrund der Übernahme haben wir unsere Übersicht aktualisiert, der Sie entnehmen können, welche Verlautbarungen des IASB in der laufenden Rechnungslegungsperiode zu berücksichtigen und welche als neu gemäß IAS 8 anzugeben sind. Auch EFRAG hat den Bericht zum Stand der Übernahme in der EU aktualisiert, um widerzuspiegeln, dass die Verlautbarung für die Anwendung in Europa übernommen wurde.

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