Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung diese Woche

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28.01.2020

Der IASB wird vom 28. bis 30. Januar 2020 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es sollen zwölf Themen erörtert werden. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Rückstellungen: Der Stab empfiehlt dem Board, ein Projekt zur Änderung von IAS 37 aufzunehmen, um die Definition von Schulden und die Vorschriften in Bezug auf die Identifizierung von Schulden mit dem Rahmenkonzept in Einklang zu bringen (einschließlich der möglichen Zurückziehung von IFRIC 21), um zu klären, welche Kosten in die Bemessung einer Rückstellung einzubeziehen sind, und um zu spezifizieren, ob der Satz, zu dem ein Unternehmen eine Rückstellung für den Zeitwert des Geldes abzinst, das eigene Kreditrisiko des Unternehmens widerspiegeln soll.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Board wird einige der Themen erörtern, bei denen er beschlossen hatte, die Rückmeldungen der Stellungnehmenden weiter zu berücksichtigen. Insbesondere wird es um folgende Themen gehen:

  • Ausnahme vom Anwendungsbereich von IFRS 17 für einige Kreditkartenverträge (es wird empfohlen, die vorgeschlagene Ausnahme vom Anwendungsbereich mit einigen Änderungen zu bestätigen);
  • Übergang - das Verbot der rückwirkenden Anwendung der Risikominderungsoption (Empfehlung, diese unverändert beizubehalten);
  • Unternehmenszusammenschlüsse - Verträge, die in ihrer Abrechnungsperiode erworben wurden (Empfehlung, diese unverändert beizubehalten);
  • Zwischenabschlüsse (Empfehlung der Änderung der Vorschriften); und
  • Cashflows aus der Versicherungsakquise - Vorschriften in Bezug auf Übergang und Unternehmenszusammenschlüsse (Empfehlung der Änderung der Vorschriften).

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der Board wird die Empfehlung des Stabs in Bezug auf das Ende der Anwendung der Ausnahmen aus Phase 1 von den spezifischen Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften in IFRS 9 und IAS 39 im Zusammenhang mit der IBOR-Reform, die potenziellen Auswirkungen der IBOR-Reform auf andere IFRS als die, die sich auf die Bilanzierung von Finanzinstrumenten beziehen, und potenzielle Angabevorschriften zur Begleitung der vorläufigen Entscheidungen, die der Board in Phase 2 des IBOR-Projekts getroffen hat, prüfen.

Pensionsleistungen, die von Vermögenswertrenditen abhängen: Der Stab empfiehlt dem Board, eine Änderung von IAS 19 zu erwägen, um die prognostizierten Cashflows zu begrenzen, wenn die Leistungen mit der Höhe der Erträge aus bestimmten Vermögenswerten variieren, so dass sie den von IAS 19 festgelegten Abzinsungssatz nicht überschreiten. Die Änderung würde darin bestehen, die Inkonsistenz in IAS 19 zu beheben, dass die Variabilität (das Risiko) in den künftigen Vermögenserträgen nur in den Cashflows und nicht in dem auf diese Cashflows angewandten Abzinsungssatz widergespiegelt wird. Der Stab bittet die Boardmitglieder um Anmerkungen.

Angabeninitiative: Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene: Der Board wird seine Diskussionen über mögliche Überarbeitungen der Angabevorschriften in IAS 19 fortsetzen, und der Stab empfiehlt, dass der Board einige seiner vorläufigen Entscheidungen in Bezug auf leistungsorientierte Pläne, Pläne mehrerer Arbeitgeber und Gruppenpläne verfeinert.

IFRS 3-Verweis auf das Rahmenkonzept: Der Stab empfiehlt, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der aktualisierten Verweise auf das Rahmenkonzept in IFRS 3 der 1. Januar 2022 ist. Die neuen Verweise würden für Unternehmenszusammenschlüsse gelten, die in einer nach diesem Zeitpunkt beginnenden jährlichen Berichtsperiode stattfinden, wobei eine frühere Anwendung zulässig wäre.

Tochtergesellschaften, die KMU sind: Der Stab empfiehlt dem Board, so bald wie möglich einen Entwurf zu entwickeln, der reduzierte Angabevorschriften für Tochtergesellschaften, die KMU sind, vorschlägt.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Board hat beschlossen, dass die Erwerbsmethode, wie in IFRS 3 festgelegt, für börsennotierte Erwerber, die über nicht beherrschende Anteilseigner verfügen, vorgeschrieben werden sollte. Er hat aus einigen Sektoren die Rückmeldung erhalten, dass ein Vorgängeransatz auf alle Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Beherrschung anwendbar sein sollte. Der Stab empfiehlt keine Änderung der bereits getroffenen Entscheidungen. Der Stab legt auch seine Empfehlungen für den Ansatz und die Bewertung unter Anwendung eines Vorgängeransatzes dar.

Der Stab wird außerdem über den aktuellen Stand der folgenden Projekte und Entwicklungen informieren (zum Teil mündlich):

  • die erhaltenen Rückmeldungen zu der vorgeschlagenen Aktualisierung der IFRS-Taxonomie, die die Änderungen der IFRS im Jahr 2019 als Reaktion auf die IBOR-Reformen widerspiegelt;
  • der Entwurf für preisregulierte Geschäftsvorfälle;
  • die Arbeit an Forschungsprojekten und Projekten in der Forschungspipeline; und
  • jüngste Aktivitäten des IFRS Interpretations Committee.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Zugehörige Themen

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