EFRAG weist auf mögliche Übernahme der IBOR-Änderungen "Mitte Januar" hin
08.01.2020
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen aktualisierten Bericht zum Status der Übernahme der IFRS in der Europäischen Union veröffentlicht, um zusätzliche Informationen dazu zu bieten, wann die Übernahme der beiden Änderungen, die zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind, aber noch nicht für die Anwendung in Europa übernommen wurden, ggf. zu erwarten sein kann.
Die beiden Änderungen sind Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3) und Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7).
Bei den Änderungen an IFRS 3 hält EFRAG in einer Fußnote fest: "Die vorgeschrieben Kontrollfrist des Europäischen Parlaments endet erst Mitte März 2020. Der Abschluss des Prozesses wird dann wie üblich erfolgen."
Zu den IBOR-Änderungen heißt es: "Nahezu alle Formalitäten für die Übernahme sind erfüllt. Ohne den abschließenden Übernahmeverfahren vorgreifen zu wollen, könnten die Änderungen bis Mitte Januar übernommen und anschließend im Amtsblatt veröffentlicht werden."
Zugang zum aktualisierten Statusbericht haben Sie hier.