IDW RS BFA 7 verabschiedet
29.01.2020
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt bekannt, dass IDW RS BFA 7 – eine Weiterentwicklung von IDW St/BFA 1/1990 – verabschiedet wurde.
Gegenstand der Stellungnahme ist die Berücksichtigung vorhersehbarer, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierten Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigung") im handelsrechtlichen Jahres- bzw. Konzernabschluss.
Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IDW.