IDW RS BFA 7 verabschiedet

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29.01.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) gibt bekannt, dass IDW RS BFA 7 – eine Weiterentwicklung von IDW St/BFA 1/1990 – verabschiedet wurde.

Gegenstand der Stellungnahme ist die Berücksichtigung vorhersehbarer, aber noch nicht bei einzelnen Kreditnehmern konkretisierten Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft von Kreditinstituten ("Pauschalwertberichtigung") im handelsrechtlichen Jahres- bzw. Konzernabschluss.

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite des IDW.

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