EFRAG reagiert schnell mit Übernahmeempfehlung zu den Änderung in Bezug auf IFRS 4/IFRS 9

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07.07.2020

Im Nachgang der gestrigen EFRAG-Boardsitzung hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)' ausgesprochen.

Im Einklang mit der Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 um zwei Jahre auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wird mit den Änderungen an IFRS 4 das feste Auslaufsdatum für die befristete Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente auch um zwei Jahre verschoben, so dass Unternehmen verpflichtet sind, IFRS 9 für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden.

Die endgültige Übernahme der Verlautbarung wird derzeit vierten Quartal 2020 erwartet - rechtzeitig damit auch Unternehmen in der EU von dem Aufschub profitieren können.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie die endgültige endgültige Übernahmeempfehlung und eine entsprechende Presseerklärung. Der EFRAG-Bericht zum Status der Übernahme der IFRS in der EU wurde ebenfalls aktualisiert.

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