EFRAG soll Vorbereitungsarbeiten für mögliche EU-Standards für nichtfinanzielle Berichterstattung unternehmen

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03.07.2020

Im Februar 2020 hat die Europäische Kommission eine Initiative zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung angestoßenen. Einer der Aspekte der Überarbeitung befasst sich mit der Frage, ob die Verwendung eines gemeinsamen Satzes von Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung vorgeschrieben werden soll und ob es sich dabei um speziell entwickelte europäische Standards handeln sollte. Die Europäische Kommission hat nun zwei Briefe an die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) gesendet und sie gebeten, vorbereitende Arbeiten für die mögliche Ausarbeitung solcher Standards durchzuführen.

Der erste Brief beauftragt die Lenkungsgruppe des European Reporting Lab mit der Ernennung einer Multi-Stakeholder-Projektarbeitsgruppe, die die Vorarbeiten für mögliche Standards leisten soll. Der zweite Brief richtet sich ad personam an den Präsidenten des EFRAG-Boards, um einen möglichen Bedarf an Änderungen in der Governance und Finanzierung von EFRAG zu prüfen, falls diese mit der Entwicklung von europäischen Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung in einer überarbeiteten Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung beauftragt werden sollte.

Die Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG bietet Zugang zu beiden Briefen.

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