ESEF passiert Bundesrat

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07.07.2020

Nach der Verabschiedung durch den Bundestag Ende Juni hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte gebilligt.

Mit dem Gesetz wird Artikel 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie umgesetzt, wonach Jahresfinanzberichte mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) erstellt werden müssen.

Das Gesetz wurde noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Allerdings kann es in Form der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz eingesehen werden. Den Beschluss des Bundesrates finden Sie hier.

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