ESMA und EBA wiederholen, dass die IFRS nachhaltiges Investitionsverhalten nicht behindern

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17.07.2020

Im April 2020 veröffentlichte die Europäische Kommission eine Konsultation zu einer erneuerten nachhaltigen Finanzstrategie und versuchte in diesem Zusammenhang erneut, die Debatte darüber wieder zu eröffnen, ob die IFRS-Regeln ein nachhaltiges Investitionsverhalten behindern, trotz gegenteiliger Ergebnisse des Fitness Checks zu den EU-Regeln für die Unternehmensberichterstattung im Jahr 2018, entsprechender Analysen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) und der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) im Anschluss an den Fitness Check sowie des Berichts der Europäischen Bankaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) über unangemessenen kurzfristigen Druck des Finanzsektors auf Unternehmen.

Frage 16 der Konsultation hatte gelautet: "Sehen Sie weitere Bereiche in den bestehenden Rechnungslegungsvorschriften (basierend auf dem IFRS-Rahmenkonzept), die die angemessene und rechtzeitige Erfassung und konsistente Bewertung von Klima- und Umweltrisiken behindern könnten?" Mögliche Antworten, aus denen man wählen konnte, waren "Wertminderung und Abschreibung", "Rückstellungen", "Eventualverbindlichkeiten" und "Sonstige".

In der Antwort von ESMA heißt es:

ESMA ist nicht der Ansicht, dass es Hinweise darauf gibt, dass die IFRS die angemessene und rechtzeitige Erfassung und konsistente Bewertung von Klima- und Umweltrisiken behindern. Wie im Bericht der ESMA über unangemessenen Druck auf Unternehmen (ESMA32-22-762) erörtert, ist ESMA der Ansicht, dass das Hauptziel der übernommenen Rechnungslegungsstandards darin besteht und auch weiterhin bestehen sollte, die Transparenz zu fördern, da dies der Ansatz ist, der letztlich am vorteilhaftesten für die Leistung der Kapitalmärkte ist, einschließlich ihrer Fähigkeit, nachhaltige und langfristige Investitionen zu unterstützen.

Zwar werden die Risiken des Klimawandels und andere Umweltrisiken nicht explizit von den IFRS abgedeckt, aber die Standards behandeln Fragen, die sich auf sie beziehen und verlangen von den Unternehmen, ihre Auswirkungen zu berücksichtigen und anzugeben, wenn diese wesentlich und relevant für die in den Jahresabschlüssen ausgewiesenen Beträge sind.

Tatsächlich müssen Unternehmen bei der Erstellung von IFRS-Abschlüssen berücksichtigen, ob neu auftretende Risiken, einschließlich Klima- und Umweltrisiken, gegenwärtig oder potenziell Auswirkungen auf die berichteten Beträge und Angaben haben, und welche Informationen über die Auswirkungen solcher neu auftretender Risiken auf die bei der Erstellung des Jahresabschlusses getroffenen Annahmen wesentlich sind und daher den Adressaten offengelegt werden sollten.

Auf der anderen Seite gehören Ausführungen über den Gesamtansatz des Unternehmens in Bezug auf klimabezogene und andere Geschäftsrisiken nicht in den Jahresabschluss und sollten vielmehr im Lagebericht offengelegt werden. Die von den IFRS gebotene Transparenz stellt daher nur eines der Teile des komplexen Puzzles dar, das auch qualitativ hochwertige ESG-Angaben umfassen muss, und sollte dies auch weiterhin tun.

In der EBA-Stellungnahme wird dies durch folgende Ausführungen noch weiter unterstützt:

Der EBA-Bericht (und die in dem Bericht erwähnten einschlägigen Studien) fanden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Fair-Value-Bewertung und der ECL-Bewertungsansatz nach IFRS zu Verzerrungen des Investitionsprozesses führen würden, die kurzfristig unangemessenen Druck auf den Finanzmärkten auslösen würden. Es gibt noch keine Belege für die Auswirkungen der Umsetzung von IFRS 9 auf die langfristige Investitionspraxis, dennoch ist es wichtig, die Auswirkungen weiterhin auszuwerten und die Umsetzung zu überwachen.

Darüber hinaus hat der IASB in "IFRS-Standards und klimabezogene Angaben" (November 2019) bestätigt, dass die IFRS-Standards (implizit) die Risiken des Klimawandels und andere neu auftretende Risiken abdecken (sofern diese für den Jahresabschluss wesentlich und relevant sind).

Deloitte unterstützt diese Haltung. In unserer Stellungnahme heißt es: "Die bestehenden Rechnungslegungsvorschriften behindern unseres Erachtens nicht die angemessene und rechtzeitige Berücksichtigung von Klima- und Umweltrisiken bei der Erfassung und Bewertung von Vermögenswerten und Schulden von Unternehmen in ihren Jahresabschlüssen."

Auch das DRSC hatte sich bereits sehr kritisch zu dem Versuch der Kommission geäußert, die Debatte um die angeblichen Schwächen der IFRS neu anzustoßen, und der Kommission unterstellt, nach Argumenten für eine Änderung der IAS-Verordnung zu sucht und zu versuchen, dies mit den politischen Nachhaltigkeitszielen der EU zu rechtfertigen.

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