IASB verschiebt Zeitpunkt des Inkrafttretens der jüngsten Änderungen an IAS 1 um ein Jahr

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15.07.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1)' herausgegeben, um den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr zu verschieben.

 

Hintergrund

Am 23. Januar 2020 hat der IASB Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) herausgegeben, um einen allgemeingültigeren Ansatz für die Klassifizierung von Schulden nach IAS 1 Darstellung des Abschlusses einzuführen, der auf den vertraglichen Vereinbarungen aufbaut, die zum Berichtsstichtag vorliegen. Die Änderungen sollen derzeit zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Im April 2020 hielt der IASB eine Ergänzungssitzung ab, um Themen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zu erörtern, darunter auch die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die zeitlichen Planungen des IASB. Der Board entschied vorläufig, den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung von Schulden um ein Jahr auf jährliche Berichtsperioden zu verschieben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, und veröffentlichte einen entsprechenden Entwurf im Mai 2020.

Die heute veröffentlichte finalisierte Änderung verschiebt nun tatsächlich den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr.

 

Änderung

Mit der Änderung Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens (Änderung an IAS 1) wird der Zeitpunkt des Inkrafttretens von Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig (Änderungen an IAS 1) um ein Jahr auf Berichtsperioden verschoben, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen. Die vorzeitige Anwendung der Änderungen vom Januar 2020 ist weiterhin gestattet.

 

Weiterführende Informationen

Ergänzende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB und auf IAS Plus zur Verfügung:

 

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