Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juli 2020

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27.07.2020

Der IASB hat am 22. und 23. Juli 2020 per Videokonferenz getagt, um sechs Themen zu erörtern. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Im August 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2), in dem Änderungen an IAS 1 und Leitliniendokument 2 vorgeschlagen wurden. Auf dieser Sitzung entschied IASB, die Übergangsvorschriften dahingehend zu ändern, dass Unternehmen verpflichtet werden, wesentliche Informationen über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die laufende Periode anzugeben und Vergleichsinformationen über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben, wenn dies für das Verständnis des Abschlusses der laufenden Periode relevant ist. Er entschied auch, dass die Änderungen für jährliche Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist, und dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 8, die sich aus dem Projekt zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen ergeben, auf dasselbe Datum geändert wird.

Lageberichterstattung: Der Board hat die empfohlenden Leitlinien zur Berichterstattung über finanzielle Ressourcen unterstützt. Der Board hat die Vorschriften und mögliche unterstützende Leitlinien für die Berichterstattung über Fortschritte bei der Steuerung von Kernaspekten, ein Angabeziel für Leistung und Lage sowie mögliche Leitlinien zur Unterstützung dieses Ziels erörtert, einschließlich der Ermittlung von Kernaspekten der Leistung und Lage, die in den Lageberichten behandelt werden müssen. Es wurden außerdem auch Leistungskennzahlen und -indikatoren erörtert.

Rohstoffindustrien: Die Papiere des Stabs für die Sitzung fassten seine Einschätzung darüber zusammen, wie Aktivitäten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 6 fallen, in Abwesenheit dieses Standards unter Anwendung der Vorschriften in IAS 16 und IAS 38 bilanziert würden.

Der Stab kam zu dem Schluss, dass die während der Explorationsphasen anfallenden Kosten nicht den Vorschriften von IAS 16 oder IAS 38 für den Ansatz als Vermögenswert entsprechen würden. Der Stab prüfte auch die Ausgaben für den Erwerb der gesetzlichen Rechte von einer dritten Partei und kam zu dem Schluss, dass sie die Definition eines immateriellen Vermögenswertes und die Ansatzkriterien erfüllen könnten, dass aber die Anwendung von IAS 36 ohne die spezifischen Vorschriften in IFRS 6:18-22 im Allgemeinen zu einer sofortigen Abschreibung von Vermögenswerten aus Exploration und Evaluierung führen würde. Bei Anwendung der Leitlinien in IAS 38:54-55 würden Ausgaben für Exploration und Evaluierung, die nach dem Erwerb des Rechtsanspruches anfallen, als Aufwand verbucht, sobald sie anfallen. Es wurden keine Entcheidungen gefällt.

Standardpflege und einheitliche Anwendung — Mangel an Umtauschbarkeit: Im April 2020 entschied der IASB darüber, wie IAS 21 geändert werden kann, um die Rechnungslegung zu regeln, wenn der Spot-Wechselkurs nicht beobachtbar ist (wegen mangelnder Umtauschbarkeit zwischen zwei Währungen). Der IASb entschied, die vorgeschlagenen Änderungen prospektiv anzuwenden. Der Stab wird den Entwurf finalisieren; er wird 120 Tage lang zur Stellungnahme zur Verfügung stehen.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der IASB hat Rückmeldungen zu den Vorschlägen für qualifizierende Sicherungsbeziehungen und Gruppen von Posten diskutiert. Der IASB entschied, den Unternehmen zu erlauben, statt von ihnen zu verlangen, die kumulativen beizulegenden Zeitwerte auf Null zurückzusetzen, um die rückwirkende Wirksamkeitsbeurteilung, wie in Textziffer 102S des Entwurfs vorgeschlagen, durchzuführen, und die Vorschläge im Entwurf bezüglich der Rechnungslegung für qualifizierende Sicherungsbeziehungen zu bestätigen, vorbehaltlich von Klarstellungen und Formulierungsvorschlägen, wie in der Analyse des Stabs erläutert. Damit sind die Beratungen abgeschlossen, und der Stab geht davon aus, die Änderungen zu finalisieren.

IFRS-Taxonomie: Der Stab geht davon aus, die Aktualisierung der IFRS-Taxonomie für die Coronavirus-Pandemie-bezogenen Änderungen an IFRS 16 ohne größere Änderungen zu finalisieren. Es gab kein Papier für diese Sitzung.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Zugehörige Themen

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