Dritter fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen der Coronavirussituation auf die Rechnungslegung aktualisiert
07.07.2020
Anfang April 2020 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen dritten fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Dieser wurde nun um weitere Fragen und Antworten ergänzt, die vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie in den Fokus rücken.
In das ursprüngliche Dokument vom April 2020 wurden neue Fragen aufgenommen, die unter anderem folgende Themen betreffen:
- bilanzielle Abbildung von Aufstockungsleistungen zum Kurzarbeitergeld,
- Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 16,
- Fragen im Kontext von IDW PS 951 n.F. sowie
- Fragen zur Berichterstattung über entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen.
Die ergänzten Fragen sind in dem neuen Dokument (Verknüpfung auf die Internetseite des IDW) entsprechend gekennzeichnet.