IDW weist darauf hin, dass die Änderung an IFRS 16 für das Gros der Abschlüsse zum 30. Juni 2020 nicht mehr rechtzeitig zur Verfügung stehen werden

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24.07.2020

Wenn EU-IFRS-Anwender die Änderung von IFRS 16 bereits für den Stichtag 30. Juni 2020 im Abschluss anwenden, ohne dass sie für die Anwendung in der EU übernommen wurde, liegt ein Verstoß gegen die Rechnungslegungsvorschriften vor.

Der Abschlussprüfer hat dann zu entscheiden, ob die Auswirkungen der falschen Darstellung wesentlich und umfassend sind und muss sein Prüfungsurteil entsprechend einschränken oder versagen.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erläutert in einer Presseerklärung Hintergrund und Handlungsalternativen und fügt als Handreichung für die Prüfer Formulierungsbeispiele hinzu (letztere können nur von IDW-Mitgliedern abgerufen werden).

Auch die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat kürzlich eine öffentliche Erklärung zur aufsichtlichen Koordinierung der Rechnungslegung für Mietkonzessionen als Ergebnis der Coronavirus-Pandemie herausgegeben.

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