IPSASB schlägt Verschiebung des Inkrafttretens von Standards und Änderungen vor

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15.07.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat den Entwurf 73 'Coronavirus-Pandemie: Verschiebung von Zeitpunkten des Inkrafttretens' veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von kürzlich veröffentlichten Standards und Änderungen um ein Jahr auf den 1. Januar 2023 zu verschieben. Der Entwurf ist eine Reaktion auf die globale Coronavirus-Pandemie und soll den Anwendern zusätzliche Umsetzungszeit verschaffen.

Die betroffenen Standards und Änderungen sind: 

  • IPSAS 41 Finanzinstrumente;
  • IPSAS 42 Sozialleistungen;
  • Langfristige Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures (Änderungen an IPSAS 36) und Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IPSAS 41);
  • Kollektive und individuelle Leistungen (Änderungen an IPSAS 19); und
  • Verbesserungen an den IPSAS 2019

Zugang zum Entwurf haben Sie auf der Internetseite des IPSASB. Stellungnahmen werden bis zum 15. August 2020 erbeten.

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