Juli

IFRS-Stiftung beruft neues ITCG-Mitglied

31.07.2020

Die IFRS-Stiftung hat die Ernennung von Liudmyla Haponenko als Mitglied der Beratungsgruppe für die IFRS-Taxonomie (IFRS Taxonomy Consultative Group, ITCG) bekannt gegeben. Haponenko beginnt ihre einjährige Amtszeit am 1. August 2020.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Checklisten 2020

31.07.2020

Das IFRS Global Office von Deloitte hat die IFRS-Checkliste zu Compliance-, Ausweis- und Angabepflichten für 2020 und eine aktualisierte Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften von IAS 34 'Zwischenberichterstattung' herausgegeben.

In der allgemeinen IFRS-Checkliste werden die Ansatz-, Bewertungs-, Ausweis- und Angabevorschriften, wie sie in den IFRS, die zum 30. April 2020 in Kraft waren, genannt werden, zusammengefasst.

Die IAS 34-Checkliste ist so formatiert, dass die Prüfung des Zwischenabschlusses dokumentiert werden kann und Platz ist, ja/nein/nicht anwendbar für jeden Posten zu vermerken. Die Checkliste spiegelt den Stand der Vorschriften in IAS 34 zum 30. April 2020 wider.

DRSC-Quartalsbericht zum zweiten Quartal 2020 mit Beitrag zur nichtfinanziellen Berichterstattung

31.07.2020

Der Bericht des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) zum 2. Quartal 2020, der in strukturierter Form über aktuelle Aktivitäten des IASB/IFRS IC, anderer Organisationen wie insbesondere EFRAG sowie des DRSC und seiner Fachgremien informiert, steht jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Der kommentierende Beitrag stammt diesmal von Prof. Dr. Andreas Barckow, Präsident des DRSC. Sein Kommentar trägt den Titel "CSR 2.0 –wohin entwickelt sich die Unternehmensberichterstattung?".

Zugang zum Quartalsbericht auf der Internetseite des DRSC haben Sie hier.

Neuer IASB-Webcast zu den Änderungen an IFRS 17

30.07.2020

Der IASB hat einen zweiteiligen Webcast herausgegeben, der einen Überblick über die jüngst veröffentlichten Änderungen an IFRS 17 gibt.

Der IASB hat im Juni 2020 Änderungen an IFRS 17 herausgegeben, um auf Bedenken und Herausforderungen bei der Umsetzung einzugehen. Der jetzt freigeschaltete Webcast konzentriert sich im ersten Teil auf Implementierungsfragen im Zusammenhang mit den Änderungen in Bezug auf andere Vorschriften als Übergangsvorschriften und im zweiten Teil auf die Übergangsvorschriften.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IASB-Podcast zu jüngsten Boardentwicklungen (Juli 2020)

30.07.2020

Der IASB hat einen Podcast mit dem IASB-Vorsitzenden Hans Hoogervorst und der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd aufgezeichnet, in dem die Erörterungen bei der IASB-Sitzung im Juli zusammengefasst werden.

In dem achtminütigen Podcast wird auf die folgenden Themen eingegangen:

  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2;
  • Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden;
  • Lageberichterstattung;
  • Rohstoffindustrien; und
  • Standardpflege und einheitliche Anwendung — Mangel an Umtauschbarkeit.

Der Podcast kann über die entsprechende Presseerklärung auf der Internetseite des IASB abgerufen werden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie auf unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Fragebogen des DRSC zum IASB Entwurf ED/2019/7

29.07.2020

Am 17. Dezember 2019 hat der IASB den Entwurf eines neuen Standards 'Allgemeine Darstellung und Angaben' veröffentlicht, der IAS 1 'Darstellung des Abschlusses' ersetzen soll. Das DRSC bietet nun eine Befragung an, mit der es ein fundiertes und breites Meinungsbild der fachlich interessierten Öffentlichkeit zu den Änderungsvorschlägen erlangen will.

Interessenten sind eingeladen, sich bis zum 11. September 2020 an der Befragung zu beteiligen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung der Antworten auf die Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung

29.07.2020

Im Februar 2020 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung. Eine Zusammenfassung der Stellungnahmen ist jetzt auf der Internetseite der Kommission verfügbar. Allerdings werden in der Zusammenfassung die vielen Rufe nach internationaler anstelle von regionaler Standardsetzung in der nichtfinanziellen Berichterstattung ignoriert, die die Konsultation hevorgerufen hat.

Das Konsultationsdokument enthielt unter anderem den Vorschlag, dass ein EU-Standardsetzer installiert werden könnte, der europäische Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung setzt. Erst kürzlich hat die Kommission die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) beauftragt, vorbereitende Arbeiten für die mögliche Ausarbeitung solcher Standards durchzuführen.

Während in den Stellungnahmen zur Konsultation übereinstimmend festgestellt wurde, dass eine Standardisierung in diesem Bereich vorteilhaft wäre, stieß die Idee einer "Nur Europa"-Lösung auf Widerstand. Diese Kommentare werden in der Zusammenfassung auf der Internetseite der Kommission nicht wiedergegeben. Der einzige Absatz, in dem anerkannt wird, dass die nichtfinanzielle Berichterstattung nicht nur ein europäisches Thema ist, hält fest, dass "die EU mit anderen wichtigen Rechtskreisen und Nicht-EU-Anlegern zusammenarbeiten sollte, um sicherzustellen, dass der EU-Standard weithin anerkannt wird".

Jenseits der Kommissionskonsultation wurde wiederholt gefordert, in diesem Bereich internationale Standards zu setzen. Gemeinhin wird die IFRS-Stiftung als der richtige Ort angesehen, um einen solchen Standardsetzer (einen parallelen Board zum IASB) einzurichten. Zuletzt veröffentlichte die Eumedion-Stiftung ein Positionspapier Auf dem Weg zu einem globalen, anlegerorientierten Standardsetzer für die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen.

Tagesordnung und Papiere für die kommende Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

28.07.2020

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 5. August 2020 per Videokonferenz tagen.

Einziges Thema der zweistündigen Sitzung wird der Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben sein.

Die Papiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Bis Ende 2020 alle Sitzungen unter der Ägide der IFRS-Stiftung nur virtuell

28.07.2020

Seit Anfang März wurden alle Sitzungen der IFRS-Stiftung, einschließlich der Sitzungen des IASB sowie der Beratungsgruppen und Beiräte virtuell abgehalten, wobei sowohl Beobachter als auch Teilnehmer sich per Videokonferenz zugeschaltet haben. Die Stiftung hat nun beschlossen, diesen Prozess fortzusetzen, und alle Sitzungen werden bis Ende 2020 virtuell abgehalten.

Boardmitglieder, Stabmitglieder und Mitglieder des IFRS Interpretations Committee können gegebenenfalls persönlich vor Ort teilnehmen, wenn sie in Großbritannien wohnen und wenn die in Großbritannien geltenden Corona-Vorschriften eingehalten werden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Juli 2020

27.07.2020

Der IASB hat am 22. und 23. Juli 2020 per Videokonferenz getagt, um sechs Themen zu erörtern. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Im August 2019 veröffentlichte der Board den Entwurf Angabe von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 und am IFRS-Leitliniendokument 2), in dem Änderungen an IAS 1 und Leitliniendokument 2 vorgeschlagen wurden. Auf dieser Sitzung entschied IASB, die Übergangsvorschriften dahingehend zu ändern, dass Unternehmen verpflichtet werden, wesentliche Informationen über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für die laufende Periode anzugeben und Vergleichsinformationen über Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anzugeben, wenn dies für das Verständnis des Abschlusses der laufenden Periode relevant ist. Er entschied auch, dass die Änderungen für jährliche Berichtsperioden gelten, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist, und dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen an IAS 8, die sich aus dem Projekt zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und rechnungslegungsbezogenen Schätzungen ergeben, auf dasselbe Datum geändert wird.

Lageberichterstattung: Der Board hat die empfohlenden Leitlinien zur Berichterstattung über finanzielle Ressourcen unterstützt. Der Board hat die Vorschriften und mögliche unterstützende Leitlinien für die Berichterstattung über Fortschritte bei der Steuerung von Kernaspekten, ein Angabeziel für Leistung und Lage sowie mögliche Leitlinien zur Unterstützung dieses Ziels erörtert, einschließlich der Ermittlung von Kernaspekten der Leistung und Lage, die in den Lageberichten behandelt werden müssen. Es wurden außerdem auch Leistungskennzahlen und -indikatoren erörtert.

Rohstoffindustrien: Die Papiere des Stabs für die Sitzung fassten seine Einschätzung darüber zusammen, wie Aktivitäten, die in den Anwendungsbereich von IFRS 6 fallen, in Abwesenheit dieses Standards unter Anwendung der Vorschriften in IAS 16 und IAS 38 bilanziert würden.

Der Stab kam zu dem Schluss, dass die während der Explorationsphasen anfallenden Kosten nicht den Vorschriften von IAS 16 oder IAS 38 für den Ansatz als Vermögenswert entsprechen würden. Der Stab prüfte auch die Ausgaben für den Erwerb der gesetzlichen Rechte von einer dritten Partei und kam zu dem Schluss, dass sie die Definition eines immateriellen Vermögenswertes und die Ansatzkriterien erfüllen könnten, dass aber die Anwendung von IAS 36 ohne die spezifischen Vorschriften in IFRS 6:18-22 im Allgemeinen zu einer sofortigen Abschreibung von Vermögenswerten aus Exploration und Evaluierung führen würde. Bei Anwendung der Leitlinien in IAS 38:54-55 würden Ausgaben für Exploration und Evaluierung, die nach dem Erwerb des Rechtsanspruches anfallen, als Aufwand verbucht, sobald sie anfallen. Es wurden keine Entcheidungen gefällt.

Standardpflege und einheitliche Anwendung — Mangel an Umtauschbarkeit: Im April 2020 entschied der IASB darüber, wie IAS 21 geändert werden kann, um die Rechnungslegung zu regeln, wenn der Spot-Wechselkurs nicht beobachtbar ist (wegen mangelnder Umtauschbarkeit zwischen zwei Währungen). Der IASb entschied, die vorgeschlagenen Änderungen prospektiv anzuwenden. Der Stab wird den Entwurf finalisieren; er wird 120 Tage lang zur Stellungnahme zur Verfügung stehen.

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der IASB hat Rückmeldungen zu den Vorschlägen für qualifizierende Sicherungsbeziehungen und Gruppen von Posten diskutiert. Der IASB entschied, den Unternehmen zu erlauben, statt von ihnen zu verlangen, die kumulativen beizulegenden Zeitwerte auf Null zurückzusetzen, um die rückwirkende Wirksamkeitsbeurteilung, wie in Textziffer 102S des Entwurfs vorgeschlagen, durchzuführen, und die Vorschläge im Entwurf bezüglich der Rechnungslegung für qualifizierende Sicherungsbeziehungen zu bestätigen, vorbehaltlich von Klarstellungen und Formulierungsvorschlägen, wie in der Analyse des Stabs erläutert. Damit sind die Beratungen abgeschlossen, und der Stab geht davon aus, die Änderungen zu finalisieren.

IFRS-Taxonomie: Der Stab geht davon aus, die Aktualisierung der IFRS-Taxonomie für die Coronavirus-Pandemie-bezogenen Änderungen an IFRS 16 ohne größere Änderungen zu finalisieren. Es gab kein Papier für diese Sitzung.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

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