Juni

Tagesordnung und Papiere für die kommende DPOC-Sitzung

05.06.2020

Der einzige öffentliche Teil der kommenden Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung, die vom 9. bis 11. Juni 2020 per Videokonferenz stattfindet, wird die Sitzung des Ausschusses für die Aufsicht über den Konsultationsprozess (DPOC) am 10. Juni sein.

Die Tagesordnung für die DPOC-Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen.

Mittwoch, 10. Juni 2020 (13:35h–14:15h)

  • Einführung und Rückblick auf die Sitzung am 18. Februar 2020 und die öffentliche Telefonkonferenz am 16. April 2020
  • Fachliche Aktivitäten: Wesentliche Sachverhalte und aktueller Stand
  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess – offizielle Genehmigung der Veröffentlichung des altualisierten Handbuchs
  • Korrespondenz
  • Zusammenfassung

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Junisitzung des IFRS Interpretations Committee

05.06.2020

Das IFRS Interpretations Committee hat die Tagesordnung für seine nächste Sitzung veröffentlicht, die am 16. Juni 2020 per Videokonferenz stattfinden wird.

Das Committe wird die folgenden Themen erörtern:

  • Einführung und IFRIC Update vom April 2020
  • Finanzierung der Lieferkette - Reverse Factoring
  • IFRS 16 — Sale-and-leaseback mit variablen Zahlungen
  • IAS 12 — Latente Steuern in Bezug auf Investitionen in eine Tochtergesellschaft
  • IAS 38 — Zahlungen im Zusammenhang mit Spielertransfers
  • Laufende Arbeiten

Die Tagesordnung steht Ihnen hier zur Verfügung. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie hier auf der Internetseite des IASB.

IASB-Webcast für Anleger zu erwarteten Kreditverlusten und den entsprechenden Angaben

04.06.2020

Der IASB hat einen Webcast für Anleger veröffentlicht, der die Informationen umreißt, die Unternehmen im Zusammenhang mit erwarteten Kreditverlusten bereitstellen, wenn sie IFRS 9 und IFRS 7 zur Erstellung von Abschlüssen und Anhängen verwenden.

Der Webcast wird von der stellvertretenden IASB-Vorsitzenden Sue Lloyd und dem Mitglied des fachlichen Stabs Sid Kumar moderiert und deckt die folgenden Bereiche ab:

  • Modellentwicklung für erwartete Kreditverluste
  • wichtige Merkmale des Modells der erwarteten Kreditverluste
  • erwartete Kreditverluste betreffende Angaben
  • Wechselwirkung mit aufsichtlichen Bestimmungen

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite des IASB.

Mitglieder der zweiten Arbeitsgruppe des European Lab

04.06.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die Mitgliedschaft in der neuen Projektarbeitsgruppe des European Corporate Reporting Lab zur Berichterstattung über nicht finanzielle Risiken und Chancen und die Verknüpfungen zum Geschäftsmodell bekanntgegeben.

Folgende Mitglieder wurden berufen:

  • Charles Mario Abela, gemeinnützige Organisationen (Malta)
  • Maria Alexiou, Ersteller (Griechenland)
  • Estelle Aymard-Young, Finanzinstitute (Frankreich)
  • Emilie Beral, Adressaten (Frankreich)
  • Donato Calace, digitale Werkzeuge (Italien)
  • Daniela Cholakova, Ersteller (Bulgarien)
  • Jean-Philippe Desmartin, Adressaten (Frankreich)
  • Laura Girella, gemeinnützige Organisationen/ Wissenschaft (Italien)
  • Michael Goebbels, Ersteller (Deutschland)
  • Ulrika Hasselgren, Adressaten (Dänemark)
  • Christian Hell, Wirtschaftsprüfung (Deutschland)
  • Marcus Looijenga, Wirtschaftsprüfung (Niederlande)
  • Gloria Mazzocco, Ersteller (Italien)
  • Giuseppe Milici, Wirtschaftsprüfung (Italien)
  • Tegwen Le Berthe, Adressaten (Frankreich)
  • Isabel Gavín Pérez, Finanzinstitute (Spanien)
  • Eckhard Plinke, Adressaten (Deutschland)
  • Gunnar Rimmel, Wissenschaft (Schweden)
  • Dawn Slevin, sonstige Interessengruppen (Irland)
  • Mirjam Wolfrum, gemeinnützige Organisationen (Deutschland)

Eine entsprechende Presseerklärung finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

Nachtrag: Am 27. Juli 2020 gab EFRAG bekannt, dass Charles Mario Abela und Dawn Slevin die Arbeitsgruppe gemeinsam leiten werden.

Wir nehmen Stellung zu der vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der jüngsten Änderungen an IAS 1

03.06.2020

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2020/ 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)' eingereicht

Wir unterstützen die Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens und sind der Meinung, dass es wichtig ist, dass Unternehmen ausreichend Zeit haben, um die potenziellen Auswirkungen der Änderungen auf die Klassifizierung ihrer Schulden zu analysieren und, falls erforderlich, ihre Schuldenverpflichtungen neu zu verhandeln. Wir schlagen dem Board vor, zusätzliche Leitlinien zur Anwendung der jüngsten Änderungen in Betracht zu ziehen.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Neue Ausgabe des 'Investor Update'

03.06.2020

Der IASB hat die neueste Ausgabe der Publikationsreihe herausgegeben, die darauf abzielt, Investoren auf leicht zugängliche Art und Weise über Änderungen in den International Financial Reporting Standards auf dem Laufenden zu halten und ihnen zu zeigen, wie diese Änderungen sich auf ihre tägliche Arbeit auswirken können.

In der 20. Ausgabe sind die folgenden Themen enthalten:

  • Die Reaktionen der IFRS-Stiftung auf die Coronavirus-Pandemie
  • Neue zeitliche Planung von Projekten
  • zur Kommentierung stehende Dokumente des IASB
  • aktuelle Nachrichten und Hinweise auf Materialien für Anleger

Die neueste Ausgabe der Investor Updates steht Ihnen hier auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Accountancy Europe empfiehlt Maßnahmen für den öffentlichen Sektor im Kontext der Coronavirus-Pandemie

03.06.2020

Accountancy Europe hat kurz- und langfristige Maßnahmen analysiert, die den öffentlichen Sektor bei der Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie unterstützen könnten, darunter viele Maßnahmen im Hinblick auf Transparenz und Berichterstattung.

Accountancy Europe stellt fest, dass die Coronavirus-Pandemie zu einer raschen Bereitstellung von staatlichen Finanzmitteln und zur Entwicklung von Unterstützungsprogrammen geführt hat. Da die Regierungen über die Auswirkungen sehr transparent sein sollten, gehören zu den empfohlenen kurzfristigen Maßnahmen:

  • Die Kontrollen der Ausgaben des öffentlichen Sektors wurden gelockert. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Regierungen hinsichtlich der Höhe der von den Empfängern erhaltenen Mittel transparent sind und dass solche Zahlungen rückwirkend geprüft werden, um sicherzustellen, dass sie korrekt verwendet wurden.
  • Die Berichterstattungs- und Prüfungsvorschriften für Unternehmen des öffentlichen Sektors müssen unter bestimmten Umständen vorübergehend gelockert werden. Aber Transparenz ist wichtig, und sie sollten über das berichten, was wirklich wichtig ist.
  • Die Zentralregierungen sollten den Unternehmen des öffentlichen Sektors dringend Leitlinien für die Berichterstattung über die Unternehmensfortführung, Ereignisse nach dem Bilanzstichtag und Lageberichte zur Verfügung stellen.

Accountancy Europe weist auch darauf hin, dass es nach der Krise nicht mehr so weitergehen wird wie bisher und dass die Regierungen die Gelegenheit nutzen sollten, Programme voranzutreiben, die die langfristige fiskalische Widerstandsfähigkeit unterstützen. Zu den empfohlenen langfristigen Maßnahmen gehören daher:

  • Die Bilanzen des öffentlichen Sektors werden wichtiger denn je sein, da die Vermögenswerte und Schulden des öffentlichen Sektors stark ansteigen werden.
  • Nach der Coronavirus-Krise werden die Finanzen des öffentlichen Sektors wiederhergestellt werden müssen, und die Volkswirtschaften werden einen Anschub brauchen. Robuste periodengerechte Abgrenzungen bilden die notwendige Grundlage für vorausschauende Schätzungen und Wirtschaftsmodelle.
  • Die Regierungen werden Kreditaufnahmen in Rekordhöhe benötigen, einen Großteil davon auf offenen Märkten, und die Investoren werden zuverlässige, international vergleichbare und zeitnahe Informationen wünschen. Die Übernahme international anerkannter Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (IPSAS) würde eine solche Grundlage schaffen.

Die von Accountancy Europe empfohlenen Maßnahmen liegen in einer zusammenfassenden Übersicht, einer eingehenden Analyse der kurzfristigen Maßnahmen und einer eingehenden Analyse der langfristigen Maßnahmen vor.

EFRAG reagiert schnell mit Übernahmeempfehlung zur Änderung von IFRS 16

03.06.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine endgültige Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16)' ausgesprochen - nicht einmal eine Woche, nachdem der IASB die Änderung herausgegeben hat.

EFRAG ist zu der Einschätzung gekommen, dass die Änderung die fachlichen Kriterien der IAS-Verordnung für die Übernahme erfüllt und dem europäischen Gemeinwohl förderlich ist und empfiehlt daher ihre Übernahme.

Die Abstimmung des Regelungsausschusses für Rechnungslegung (RAR) der Europäischen Kommission, die den nächsten Schritt im Übernahmeprozess darstellt, soll noch im Juni erfolgen. Allerdings wird eine endgültige Übernahme derzeit nicht vor "Q3/Q4 2020" erwartet.

Auf der Internetseite von EFRAG finden Sie die endgültige Übernahmeempfehlung und eine entsprechende Presseerklärung.

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der jüngsten Änderungen an IAS 1

03.06.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/3 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)' Stellung genommen.

In der Stellungnahme stimmt EFRAG den Vorschlägen im Entwurf zu, mit denen der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr verschoben würde.

EFRAG ist der Ansicht, dass die Vorteile einer Verschiebung während dieser Zeit erheblicher Beeinträchtigungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie die Nachteile überwiegen würden, da eine frühere Anwendung der Änderungen weiterhin zulässig sein wird.

Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Dort ist auch die endgültige Stellungnahme zugänglich.

IDW veröffentlicht zwei weitere Module zu IFRS 9

03.06.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zwei Module der IDW-IFRS-Modulverlautbarung veröffentlicht. Sind der Vereinbarkeit des Geschäftsmodells "Halten" i.S. von IFRS 9 mit dem Verkauf von Forderungen im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen sowie der Beurteilung der Zahlungsstrombedingung bei unterschiedlichen Zugangszeitpunkten von Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen gewidmet.

Das Modul IFRS 9-M2 geht der Frage nach, ob bei Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen spezieller Factoring-Vereinbarungen eine Vereinbarkeit mit dem Geschäftsmodell "Halten" i.S. von IFRS 9 vorliegt bzw. vorliegen kann. Eine Zuordnung von finanziellen Vermögenswerten zum Geschäftsmodell "Halten" ist - neben der Erfüllung der Zahlungsstrombedingung - Voraussetzung für eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Das Modul IFRS 9-M3 geht Fragen im Zusammenhang damit nach, ob im Fall von unterschiedlichen Ausgabe- bzw. Erwerbszeitpunkten von Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen ggf. geänderte Umstände beim Erstansatz Auswirkung auf die Beurteilung der Zahlungsstrombedingung haben können.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

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