DRSC bittet ECON um zügige Befassung mit den Änderungen an IFRS 16

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26.06.2020

Der Präsident des DRSC, Prof. Dr. Andreas Barckow, hat an die Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON), Frau Irene Tinagli, geschrieben und gebeten, dass sich ECON und das Europaparlament noch in der zweiten Juliwoche mit der Änderung, die im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie herausgegeben wurde, befassen und zu bestätigen, dass gegen eine Übernahme für die Anwendung in Europa keine Hinderungsgründe bestehen.

Der IASB hat am 28. Mai 2020 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) herausgegeben, um Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Die Änderungen sind zum 1. Juni 2020 in Kraft getreten, um Bilanzierern schnell und unbürokratisch eine Erleichterung zu gewähren. Von Seiten des DRSC würde es als sehr bedauerlich angesehen, wenn diese unbürokratische Hilfe allein aufgrund rein formaler Vorgaben im europäischen Übernahmeprozess europäischen Anwendern nicht zur Verfügung stehen würden.

Zugang zum englischsprachigen Schreiben haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des DRSC.

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