Stellungnahme des DRSC zur Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung

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02.06.2020

Das DRSC hat der Europäischen Kommission seine Stellungnahme zur Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung übermittelt.

Neben der Beantwortung des Fragenkatalogs der Kommission hat das DRSC seine wesentlichen Ansichten in einem Brief des DRSC-Verwaltungsrats zusammengefasst. Darin begründet das DRSC die Notwendigkeit global einheitlicher Berichtsstandards und lehnt einen europäischen Alleingang ab. Zudem spricht sich das DRSC für die Vernetzung finanzieller und nichtfinanzieller Unternehmensberichterstattung und ebenso für ein vernetztes Rahmenkonzept aus. Eindringlich warnt das DRSC vor einer Aufweichung der IAS-Verordnung.

Des Weiteren sieht das DRSC auch die Notwendigkeit, nichtfinanzielle Informationen durch Externe prüfen zu lassen. Allerdings sei dafür ein belastbarer Beurteilungsmaßstab erforderlich, anhand dessen die Informationen als korrekt oder nicht korrekt bewertet werden können. Dies solle die Kommission berücksichtigen, bevor sie eine obligatorische Prüfung in vollem Umfang vorschreibt.

Auf der Internetseite des DRSC stehen Ihnen folgende Dokumente zur Verfügung:

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