EFRAG erbittet Stellungnahmen zu zwei Entwürfen von Übernahmeempfehlungen
25.06.2020
Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3)' und den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37)' herausgegeben.
EFRAG ist sowohl in Bezug auf die Änderungen an IFRS 3 als auch hinsichtlich der Änderungen an IAS 37 zu dem Schluss gelangt, dass die vom IASB vorgenommenen Standardänderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen. EFRAG bittet jeweils um Stellungnahmen bis zum 6. September 2020.
Zugang zum Entwurf der Übernahmeempfehlung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier:
- Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf Verweis auf das Rahmenkonzept (Änderungen an IFRS 3)
- Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf Belastende Verträge — Kosten für die Erfüllung eines Vertrages (Änderungen an IAS 37)
EFRAG hat außerdem den Bericht zum Status der IFRS-Übernahme entsprechend aktualisiert.