EFRAG erbittet Stellungnahmen zu drei weiteren Entwürfen von Übernahmeempfehlungen, darunter die gestern veröffentlichten Änderungen an IFRS 4 in Bezug auf IFRS 9

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26.06.2020

Die Europäische Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von der Anwendung von IFRS 9 (Änderungen an IFRS 4)', den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Sachanlagen — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung (Änderungen an IAS 16)' und den Entwurf einer Übernahmeempfehlung in Bezug auf 'Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020' herausgegeben.

Die Übernahme der Änderungen an IFRS 4, die gestern gemeinsam mit den Änderungen an IFRS 17 veröffentlicht wurden, werden als besonders dringlich angesehen. EFRAG ist zu dem Schluss gekommen, dass die Änderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen. Stellungnahmen werden aufgrund der Dringlichkeit bis zum 3. Juli 2020 erbeten. Zugang zum Entwurf der Übernahmeempfehlung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier.

In Bezug auf die Änderungen an IAS 16 und die jährlichen Verbesserungen an den IFRS ist EFRAG ebenfalls zu dem Schluss gelangt, dass die vom IASB vorgenommenen Standardänderungen die Übernahmekriterien der EU erfüllen. EFRAG bittet jeweils um Stellungnahmen bis zum 7. September 2020.

Zugang zu den Entwürfen der Übernahmeempfehlungen auf der Internetseite von EFRAG haben Sie hier:

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