Endgültige EFRAG-Stellungnahme zur vorgeschlagenen Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der jüngsten Änderungen an IAS 1
03.06.2020
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2020/3 'Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig — Verschiebung des Zeitpunkt des Inkrafttretens (Vorgeschlagene Änderung an IAS 1)' Stellung genommen.
In der Stellungnahme stimmt EFRAG den Vorschlägen im Entwurf zu, mit denen der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen vom Januar 2020 um ein Jahr verschoben würde.
EFRAG ist der Ansicht, dass die Vorteile einer Verschiebung während dieser Zeit erheblicher Beeinträchtigungen aufgrund der Coronavirus-Pandemie die Nachteile überwiegen würden, da eine frühere Anwendung der Änderungen weiterhin zulässig sein wird.
Weiterführende Informationen können Sie der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG entnehmen. Dort ist auch die endgültige Stellungnahme zugänglich.