ESEF passiert Bundestag

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22.06.2020

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte verabschiedet.

Mit dem Gesetz wird Artikel 4 Abs. 7 der Transparenzrichtlinie umgesetzt, wonach Jahresfinanzberichte mit Wirkung zum 1. Januar 2020 in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format (European Single Electronic Format, ESEF) erstellt werden müssen. Das Gesetz wurde im Wesentlichen unverändert gegenüber dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung beschlossen.

Das Gesetz wurde noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet. Allerdings kann es in Form der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz eingesehen werden.

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