IDW veröffentlicht zwei weitere Module zu IFRS 9
03.06.2020
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zwei Module der IDW-IFRS-Modulverlautbarung veröffentlicht. Sind der Vereinbarkeit des Geschäftsmodells "Halten" i.S. von IFRS 9 mit dem Verkauf von Forderungen im Rahmen von Factoring-Vereinbarungen sowie der Beurteilung der Zahlungsstrombedingung bei unterschiedlichen Zugangszeitpunkten von Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen gewidmet.
Das Modul IFRS 9-M2 geht der Frage nach, ob bei Verkauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Rahmen spezieller Factoring-Vereinbarungen eine Vereinbarkeit mit dem Geschäftsmodell "Halten" i.S. von IFRS 9 vorliegt bzw. vorliegen kann. Eine Zuordnung von finanziellen Vermögenswerten zum Geschäftsmodell "Halten" ist - neben der Erfüllung der Zahlungsstrombedingung - Voraussetzung für eine Bilanzierung zu fortgeführten Anschaffungskosten.
Das Modul IFRS 9-M3 geht Fragen im Zusammenhang damit nach, ob im Fall von unterschiedlichen Ausgabe- bzw. Erwerbszeitpunkten von Finanzinstrumenten mit identischen Vertragsbedingungen ggf. geänderte Umstände beim Erstansatz Auswirkung auf die Beurteilung der Zahlungsstrombedingung haben können.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.