Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Juni 2020

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18.06.2020

Das IFRS Interpretations Committee hat am 16. Juni 2020 per Videokonferenz getagt und vier Themen erörtert.

Finanzierung der Lieferkette - Reverse Factoring: Das Committee hat entschieden, eine vorläufige Agendaentscheidung zu veröffentlichen, in der dargelegt wird, wie die IFRS auf verschiedene Aspekte der Bilanzierung von Reverse-Factoring-Vereinbarungen angewendet werden (hauptsächlich Ausweis der Schuld in der Darstellung der Finanzlage und Darstellung in der Kapitalflussrechnung). Hinsichtlich der empfohlenen eng umrissenen Standardsetzung in Bezug auf Angabevorschriften für Vereinbarungen, die zur Finanzierung von Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten eingegangen wurden, ist noch keine Entscheidung getroffen worden; dies wird bei einer künftigen Sitzung erneut erörtert.

IFRS 16 — Sale-and-leaseback mit variablen Zahlungen: Im März 2020 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung, die besagt, dass bei einer Sale-and-leaseback-Transaktion mit variablen Zahlungen der Verkäufer-Leasingnehmer zum Zeitpunkt der Transaktion eine Leasingverbindlichkeit ausweist, auch wenn alle Zahlungen für das Leasinggeschäft variabel sind und nicht von einem Index oder einem Zinssatz abhängen, was die Art und Weise widerspiegelt, wie der Vermögenswert aus dem Nutzungsrecht bewertet wird, um den Gewinn oder Verlust aus der Sale-and-leaseback-Transaktion zu bestimmen. Das Committee entschied, die Agendaentscheidung mit einigen redaktionellen Änderungen zu finalisieren.

IAS 12 — Latente Steuern in Bezug auf Investitionen in eine Tochtergesellschaft: Im März 2020 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung: Wenn ein Unternehmen erwartet, den Buchwert seiner Investition in die Tochtergesellschaft durch Gewinnausschüttungen der Tochtergesellschaft zu realisieren, verwendet das Unternehmen den ausgeschütteten Steuersatz, um die latente Steuerschuld im Zusammenhang mit seiner Investition in die Tochtergesellschaft zu bewerten. Das Committee entschied, die Agendaentscheidung zu finalisieren.

IAS 38 — Zahlungen im Zusammenhang mit Spielertransfers: Im November 2019 veröffentlichte das Committee eine vorläufige Agendaentscheidung, die besagt, dass ein Fußballklub, wenn er einen Spieler zu einem anderen Klub transferiert, den Gewinn oder Verlust unter Anwendung von IAS 38 im Gewinn oder Verlust und nicht als Ertrag erfasst (IFRS 15). Die Agendaentscheidung legte jedoch nahe, dass der immaterielle Vermögenswert als Vorratsvermögen klassifiziert werden könnte (IAS 2), wenn er zur Entwicklung und zum Verkauf im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit erworben wurde. Das Committee entschied, die Agendaentscheidung mit der empfohlenen Streichung der IAS-2-Analyse zu finalisieren.

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