März

Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten nach IFRS 9

31.03.2020

Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine neue Ausgabe von 'IFRS fokussiert' erarbeitet, die den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten nach IFRS 9 'Finanzinstrumente' gewidmet ist.

Der deutschsprachige IFRS fokussiert stellt die Aussagen des IASB in seinem Dokument zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf die Ermittlung von erwarteten Kreditverlusten nach IFRS 9 dar. Darüber hinaus werden die jüngsten diesbezüglichen Veröffentlichungen von ESMA, EBA, EZB und IDW sowie BaFin zusammengefasst.

Sie können sich die Publikation hier herunterladen. Sie steht Ihnen auch auf unserer neuen Ressourcenseite zu Rechnungslegungserwägungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie zur Verfügung.

EFRAG veröffentlicht vorläufiges Konsultationsdokument zum IBOR-Entwurf

31.03.2020

Der IASB wird voraussichtlich im April 2020 einen Entwurf im Rahmen seines Projekts zur IBOR-Reform Phase 2 mit einer Stellungnahmefrist von 45 Tagen herausgeben. Um den Zeitraum zu maximieren, in dem die europäischen Anwender einen Stellungnahmeentwurf kommentieren können, hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nun ein vorläufiges Konsultationsdokument zum erwarteten IASB-Entwurf veröffentlicht.

Die Sichtweisen in dem Dokument basieren auf den am 31. März 2020 verfügbaren vorläufigen Entscheidungen des IASB. Sie werden die Grundlage für den EFRAG-Stellungnahmeentwurf bilden, der so schnell wie möglich veröffentlicht wird, wenn der IASB seinen Entwurf herausgegeben hat.

In dem Dokument begrüßt die EFRAG die vorläufigen Entscheidungen, die der IASB während seiner Beratungen im Rahmen der zweiten Phase seines Projekts zur IBOR-Reform getroffen hat. Insbesondere unterstützt EFRAG die Bereitstellung einer praktischen Erleichterung, die es einem Unternehmen erlaubt, Textziffer B.5.4.5 von IFRS 9 Finanzinstrumente anzuwenden, um Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform zu bilanzieren; unterstützt die vorläufigen Entscheidungen, die zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen getroffen wurden; und stellt fest, dass die vorgeschlagenen Angaben den Adressaten von Abschlüssen helfen werden, die Auswirkungen der IBOR-Reform auf ein Unternehmen zu verstehen.

Die folgenden weiterführenden Informationen sind auf der Internetseite von EFRAG verfügbar:

Aktualisierte Übersicht zur Angleichung von IPSAS und IFRS

31.03.2020

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB), der für die Entwicklung der internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) zuständig ist, hat eine aktualisierte Übersicht zur Verfügung gestellt, die zeigt, inwieweit einzelne IPSAS im Einklang mit den entsprechenden IFRS stehen.

Zugang zur aktualisierten Übersicht, die für die Märzsitzung des IPSASB aktualisiert wurde, haben Sie auf der Internetseite des IPSASB.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Ausgabe 2020 unseres Leitfadens IPSAS in your pocket, die wir im Januar veröffentlicht haben.

Siebtes Forschungsforum des IASB — Einreichungsfrist verlängert

30.03.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) wird am 2. und 3. November 2020 sein siebtes Forschungsforum in Oxford abhalten. Die Frist für die Einreichung von Papieren wurde nun bis zum 28. Mai 2020 verlängert.

Entscheidungen über die eingereichten Papiere werden bis zum 20. Juli 2020 erfolgen. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Informationsseite zum Forschungsforum auf der Internetseite des IASB.

CARES-Gesetz würde eine optionale vorübergehende Befreiung von der Bilanzierung erwarteter Kreditverluste bieten

30.03.2020

Am 27. März 2020 unterzeichnete US-Präsident Trump den Coronavirus Aid, Relief, and Economic Security Act (das "CARES-Gesetz"), der die Befreiung von bestimmten Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsvorschriften nach US-GAAP vorsieht. Solange die SEC oder der FASB keine Maßnahmen ergreifen, stellen die Bestimmungen des CARES-Gesetzes jedoch keine Änderungen der US-GAAP dar.

Abschnitt 4014 des CARES-Gesetzes enthält für bestimmte Unternehmen eine optionale vorübergehende Befreiung von der Anwendung des aktuellen Standards des FASB für die Bilanzierung erwarteter Kreditverluste (ASU 2016-13). Jegliche von der SEC oder dem FASB jetzt zu erarbeitenden Leitlinien, die den Auswirkungen des CARES-Gesetzes auf US-GAAP gelten, würden höchstwahrscheinlich sowohl den Umfang als auch die Länge eines optionalen Aufschubs behandeln, sie würden wahrscheinlich prüfen, ob ein Aufschub für alle Unternehmen gelten sollte, die ansonsten zur Anwendung des Modells der erwarteten Kreditverluste verpflichtet wären, und sie würden den Zeitpunkt der Anwendung klarer definieren, falls sich ein Unternehmen für den Aufschub entscheidet. Das CARES-Gesetz ist auf der Internetseite des US-Senats verfügbar. Unsere US-amerkianischen Kollegen haben zu dem neuen Gesetz auch einen Heads Up-Newsletter erstellt.

Anders als der US-Senat und der Kongress ist der IASB zu dem Schluss gekommen, dass die bestehenden Vorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente (einschließlich des IASB-Modells der erwarteten Kreditverluste) weder geändert, noch aufgehoben oder ergänzt werden müssen. Am Freitag veröffentlichte der IASB lediglich eine Erklärung zur Unterstützung der konsistenten Anwendung der Vorschriften in IFRS 9.

Die Position des IASB wird durch mehrere andere Kommunikationen zur Anwendung von IFRS 9 während der Coronavirus-Pandemie unterstützt.

  • Das Office of the Superintendent of Financial Institutions (OSFI) in Kanada hat eine Erklärung Anwendung von IFRS 9 unter außergewöhnlichen Umständen veröffentlicht, die es Unternehmen ermöglichen, die IFRS, wie sie vom IASB veröffentlicht wurden, weiterhin einzuhalten;
  • die Prudential Regulation Authority (PRA) der Bank of England hat eine Erklärung Covid-19: IFRS 9, Kapitalanforderungen und Darlehensvereinbarungen veröffentlicht, die einen Anhang mit Leitlinien bietet, die im Einklang mit IFRS 9 stehen, um Unternehmen dabei zu unterstützen, ausgewogene und konsistentere Schätzungen erwarteter Kreditverluste vorzunehmen und zu bestimmen, wie Zahlungsbefreiungen und ähnliche Regelungen für Bilanzierungs- und Regulierungszwecke zu behandeln sind;
  • in Frankreich hat die Autorité des Marchés Financiers (AMF) Leitlinien herausgegeben (nur in französischer Sprache), in denen festgehalten wird, dass die allgemeinen Maßnahmen, die u.a. Zahlungsaussetzungen oder -stundungen oder die Gewährung zusätzlicher Mittel ermöglichen, nicht automatisch einen Indikator für eine signifikante Erhöhung des Kreditrisikos der betreffenden finanziellen Vermögenswerte als solche darstellen;
  • wie bereits berichtet hat das Institut der Wirtschaftsprüfer umfassende Leitlinien zur Anwendung von IFRS 9 veröffentlicht, die auch in einer (gekürzten) englischen Übersetzung verfügbar sind; und
  • der malaysische Standardsetzer MASB hat als Reaktion auf Forderungen nach einer temporären Befreiung von MFRS 9 (dem malaysischen Äquivalent zu IFRS 9) mit einer Erklärung geantwortet, in der er seinen Anwendern versichert, "dass der prinzipienbasierte Charakter des Rahmenkonzepts der Malaysian Financial Reporting Standards (MFRS) bei der Adressierung der sich aus der Coronavirus-Pandemie ergebenden Herausforderungen der Rechnungslegungs Ermessen erfordert und gestattet".

Alle Erklärungen stimmen darin überein, dass IFRS 9 prinzipienbasiert ist und die Anwendung erfahrener Kreditbeurteilungen erfordert und dass die gegenwärtige Situation nicht zu einer undifferenzierten, automatischen Übertragung von Finanzinstrumenten von Stufe 1 auf Stufe 2 oder sogar Stufe 3 führt.

Auch ESMA ist zu dem Schluss gekommen, dass das prinzipienbasierte Wesen von IFRS 9 genügend Flexibilität bietet, um die spezifischen Umstände des Ausbruchs der Coronavirus-Pandemie und die damit verbundenen politischen Maßnahmen getreu widerzuspiegeln.

IFRS-Stiftung veröffentlicht Erklärung zu ihrer Arbeit während der Coronavirus-Pandemie

27.03.2020

Die IFRS-Stiftung hat eine Erklärung mit dem Titel "Das Coronavirus und die Arbeit der Stiftung" herausgegeben, die anerkennt, dass dies eine schwierige Zeit für die Adressatengruppen ist, und Informationen darüber liefert, wie sie die Adressatengruppen unterstützt.

Insbesondere wird in der Erklärung festgehalten, dass die Projekte zur IBOR-Reform und zu den Änderungen an IFRS 17 weiterhin im Zeitplan liegen; der Zeitplan wird jedoch auf der Aprilsitzung in Bezug auf bestimmte andere Projekte diskutiert. Darüber hinaus wurde die Veröffentlichung mehrerer eng umrissener Änderungen an den IFRS auf Mai 2020 verschoben (siehe unsere aktualisierte Analyse des IASB-Arbeitsplans).

Die IFRS-Stiftung hat auch erläuternde Materialien herausgegeben, um die Anwendung von IFRS 9 während der durch die Coronavirus-Pandemie verursachten wirtschaftlichen Unsicherheiten zu unterstützen, und ist zu virtuellen Sitzungen übergegangen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Erklärung auf der Internetseite des IASB.

EFRAG bittet den IASB um Ausweitung der Kommentierungsfristen

27.03.2020

Die Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat an den IASB geschrieben und um eine Ausweitung der Kommentierungsfristen für jüngst veröffentlichte oder bald zu erwartende Konsultationsdokumente gebeten. Allerdings drängt EFRA weiterhin darauf, dass die Änderungen im Zusammenhang mit Phase 2 der IBOR-Reform rasch finalisiert werden sollten, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Schreiben auf der Internetseite von EFRAG.

IASB aktualisiert Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie

27.03.2020

Der IASB hat die ursprünglich für März und April 2020 geplante Veröffentlichung mehrerer eng umrissener Änderungen an den IFRS auf Mai 2020 verschoben. Diese Konsolidierung der Veröffentlichungen soll effizientere Prozesse durch die Adressatengruppen ermöglichen. Das Arbeitsprogramm wurde entsprechend aktualisiert.

Nachfolgend bieten wir Ihnen eine Übersicht über alle Änderungen seit unserer letzten Analyse am 21. März 2020. Wir verweisen auch auf Projekte, bei denen der IASB an seinem ursprünglichen Zeitplan festhalten will.

Standardsetzung

  • keine Änderungen

Standardpflege

  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 — endgültige Änderungen werden jetzt im Mai 2020 erwartet (zuvor: April 2020); die Teilprojekte sind:
    • Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert
    • Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf Ausbuchung
    • Leasinganreize
    • Tochterunternehmen als Erstanwender
  • IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 2 — ein Entwurf wird weiterhin im April 2020 erwartet
  • IAS 37 — Belastende Verträge — endgültige Änderungen werden jetzt im May 2020 erwartet (zuvor: zweites Quartal 2020)
  • IAS 16 — Einnahmen vor der beabsichtigten Nutzung — endgültige Änderungen werden jetzt im Mai 2020 erwartet (zuvor: März 2020)
  • IFRS 3-Verweis auf das Rahmenkonzept — endgültige Änderungen werden jetzt im Mai 2020 erwartet (zuvor: April 2020)

Forschungsprojekte

  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 — eine Erörterung der Forschungsergebnisse soll weiterhin im April 2020 stattfinden

Sonstige Projekte

  • Überprüfung des Handbuchs für den Konsultationsprozess — endgültige Änderungen sollen weiterhin im April 2020 veröffentlicht werden

Obiges stellt einen gewissenhaften Abgleich der Informationen vom 21. März 2020 und 27. März 2020 dar. Ein Abbild des gegenwärtigen Stands des Arbeitsprogramms zu jedem beliebigen Zeitpunkt finden Sie hier.

IASB veröffentlicht Erklärung zu IFRS 9 und der Coronavirus-Pandemie

27.03.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein Dokument veröffentlicht, das Fragen zur Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' in der Zeit der erhöhten wirtschaftlichen Unsicherheit infolge der Coronavirus-Pandemie beantwortet.

Das Dokument soll die einheitliche Anwendung der Vorschriften in den IFRS unterstützen. Daher hebt es die Vorschriften von IFRS 9 Finanzinstrumente hervor, die für Unternehmen relevant sind, wenn sie prüfen, wie sich die Pandemie auf ihre Rechnungslegung für erwartete Kreditverluste auswirkt; die Vorschriften von IFRS 9 werden weder geändert, noch aufgehoben oder ergänzt.

Zugang zum Dokument haben Sie auf der Internetseite des IASB. Das IFRS Centre of Excellence in Frankfurt hat eine Ausgabe von IFRS fokussiert erarbeitet, in der das Dokument des IASB näher erläutert wird.

Neue Ressourcenseite auf IAS Plus

27.03.2020

Wir haben eine neue Ressourcenseite zu Rechnungslegungserwägungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie für Sie eingerichtet.

Auf der Seite sammeln wir für Sie Nachrichten und Publikationen im Zusammenhang COVID-19, in denen einige der wichtigsten Punkte hervorgehoben werden, die von IFRS-Erstellern bei der Erstellung ihrer Abschlüsse zu berücksichtigen sind.

Zugang zu unserer neuen Ressourcenseite haben Sie hier.

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