März

Bewerbungen für die Mitgliedschaft im IFRS Interpretations Committee erbeten

09.03.2020

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung bitten um Bewerbungen, um vier Vakanzen im International Financial Reporting Interpretations Committee zu füllen.

Insbesondere suchen die Treuhänder Mitglieder aus dem Erstellerbereich. 

Von den Mitglieder des IFRS Interpretations Committee wird erwartet, an etwa sechs zweitägigen Sitzungen im Jahr in London teilzunehmen. Die Amtszeiten würden 1. Juli 2020 beginnen und am 30. Juni 2023 enden, wobei eine weitere Berufung für drei weitere Jahre möglich ist. Es gibt keine Vergütung für die Mitgliedschaft, aber Reisekosten werden erstattet.

Bewerbungen für die Mitgliedschaft werden bis zum 9. April 2020 entgegengenommen.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

IDW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf zu ESEF

09.03.2020

Die Bundesregierung hat am 22. Januar 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte beschlossen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu dem Entwurf jetzt eine Stellungnahme veröffentlicht.

In seiner Stellungnahme an den deutschen Bundestag begrüßt das IDW grundsätzlich die vorgesehenen Ziele der EU und des deutschen Gesetzgebers, die im Entwurf zum Ausdruck kommen. Die Kapitalmarktteilnehmer sollen Jahresfinanzberichte bestimmter Emittenten künftig auch in elektronisch auswertbarem Format bekommen. Auch unterstützt das IDW die Absicht, die Ordnungsmäßigkeit der ESEF-Formatierung der betroffenen Jahresfinanzberichte bzw. von deren Bestandteilen von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

Die Änderungen von der noch im Referentenentwurf angedachten sog. Aufstellungs- zur sog. Offenlegungslösung seien als ein wichtiger Schritt zu werten, wenngleich das IDW nach wie vor eine Lösung präferieren würde mit einer Berichterstattung des Abschlussprüfers über das Ergebnis der Prüfung der ESEF-Konformität, die zwar im Rahmen der Abschlussprüfung, aber außerhalb des Bestätigungsvermerks erfolgt.

Zur Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

Ergebnisse der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im März 2020

09.03.2020

Das IFRS Interpretations Committee ist am 3. März 2020 zu einer Sitzung in London zusammengekommen und hat vier fachliche Themen erörtert.

Fortsetzung von Erörterungen

IFRS 16 — Sale-and-leaseback mit variablen Zahlungen: Das Committee kam zu dem Schluss, dass das die Bilanzierung einer solchen Sale-and-leaseback-Transaktion zum Zeitpunkt der Transaktion klar ist. Es empfiehlt jedoch Standardsetzungsmaßnahmen seitens des IASB, um die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeit des Verkäufer-Leasingnehmers, die aus einer solchen Sale-and-leaseback-Transkation mit variablen Zahlungen entsteht, klarzustellen.

Neuer Sachverhalt

IAS 12 - Latente Steuern in Bezug auf die nicht ausgeschütteten Gewinne einer Tochtergesellschaft: Das Committee kam zu dem Schluss, dass eine Berichtseinheit latente Steuern für die temporären Differenzen aus nicht ausgeschütteten Gewinnen einer Tochtergesellschaft ansetzen sollte. Das Committee entschied, eine vorläufige Agendaentscheidung mit in der Sitzung erörterten Änderungen zu veröffentlichen, in der erklärt wird, warum weder eine Interpretation noch eine Änderung von IAS 12 notwendig ist.

Finalisierung von Agendaentscheidungen

IAS 21 und IAS 29 — Umrechnung eines hyperinflationären ausländischen Geschäftsbetriebs: Das Committee entschied per Mehrheitsentscheidung, alle drei Agendaentscheidungen mit einigen geänderten Formulierungen zu finalisieren.

IFRS 15 —Schulungskosten für die Erfüllung eines Vertrags: Das Committee entschied einstimmig, die Agendaentscheidung mit einigen geänderten Formulierungen zu finalisieren.

Laufende Arbeiten

Das Committee wurde über den Stand der laufenden Arbeiten unterrichtet. Es gibt keine neuen Sachverhalte, die dem Committee noch nicht vorgelegt wurden.

IASB wird die erneute Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 bei seiner nächsten Sitzung abschließen

06.03.2020

Auf seiner bevorstehenden Märzsitzung wird der IASB die verbleibenden Themen erörtern, die sich aus den Rückmeldungen zum Entwurf ED/2019/4 'Änderungen an IFRS 17' ergeben haben, d.h. den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 und den Zeitpunkt des Auslaufens der vorübergehenden Ausnahmeregelung von IFRS 9 in IFRS 4.

Beim Zeitpunkt des Inkrafttretens, der ursprünglich auf den 1. Januar 2021 festgelegt war und den auf den 1. Januar 2022 zu verschieben im Entwurf ED/2019/4 vorgeschlagen wurde, empfiehlt der Stab nun, dass der Board Folgendes tut:

  • a) Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 (unter Einbeziehung der Änderungen) auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen; und
  • b) Verlängerung des festgelegten Auslaufens der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Der Stab empfiehlt, dass die Änderung von IFRS 4 - die die Verlängerung des festgelegten Auslaufens der befristeten Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 widerspiegelt - in einem getrennten Verfahren von den Änderungen an IFRS 17 (einschließlich der Folgeänderungen anderer IFRS) finalisiert wird. Dies würde Rechtskreisen mit einem Übernahmeprozess die Möglichkeit geben, die Verlängerung der vorübergehenden Ausnahmeregelung unabhängig (und möglicherweise schneller) zu übernehmen und so eine Übernahme nach dem Auslaufen der derzeitigen vorübergehenden Ausnahmeregelung (Januar 2021) zu vermeiden.

Die Papiere für die Sitzung bieten auch einen Überblick über alle besprochenen Themen und die vorläufigen Entscheidungen des Boards (Verknüpfungen auf unsere Mitschriften bei der Deloitte-Sitzung, auf der die Entscheidungen getroffen wurden).

Thema Bestätigung der Änderung wie im Entwurf vorgeschlagen
Bestätigung der Änderung mit einigen Modifizierungen Änderung, die nicht im Entwurf vorgeschlagen worden war
1A — Ausschluss vom Anwendungsbereich für Kreditkarten Januar 2020
1B — Ausnahme vom Anwendungsbereich für Kredite Dezember 2019
2 — Erwartete Einbringlichkeit von Kapitalflüssen aus der Versicherungsakquise Dezember 2019, Januar 2020
3 — Vertragliche Dienstleistungsmarge aus Anlage-Rendite-Leistungen Dezember 2019, Februar 2020
4 — Gehaltene Rückversicherungsverträge - Schadenrückerstattung Dezember 2019
5 — Ausweis in der Darstellung der finanziellen Lage Dezember 2019
6A — Anwendbarkeit der Risikominderungsoption — gehaltene Rückversicherungsverträge Dezember 2019
6B — Anwendbarkeit der Risikominderungsoption — nicht derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden Februar 2020
7 — Option der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode in Bezug auf Zwischenabschlüsse Januar 2020
8A — Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 Wird auf der Sitzung im März 2020 entschieden
8B — Zeitpunkt des Auslaufens der temporäre Befreiung von IFRS 9 in IFRS 4 Wird auf der Sitzung im März 2020 entschieden
9A — Übergangserleichterungen für erworbene Verträge Dezember 2019
9B — Übergangserleichterungen für die Risikominderungsoption — Anwendung vom Übergangszeitpunkt Dezember 2019
9C — Übergangserleichterungen für die Risikominderungsoption — Option, den Fair-Value-Ansatz anzuwenden Dezember 2019
9D — Übergangserleichterungen für Investitionsverträge mit diskretionären Partizipationsmerkmalen Februar 2020
9E — Übergangserleichterungen in Bezug auf die Identifizierung des Zeitpunkts, zu dem ein gehaltener Rückversicherungsvertrag erworben wurde Februar 2020
9F — Übergangserleichterungen in Bezug auf Zwischenabschlüsse Februar 2020
10 — Geringfügige Änderungen Februar 2020

Nach seiner Sitzung im März 2020 wird der Board seine geplanten erneuten Diskussionen der Rückmeldungen zum Entwurf abgeschlossen haben. Wenn der Board bei dieser Sitzung die Erlaubnis erteilt, den Abstimmungsprozess einzuleiten, wird der Stab einen Entwurf der Änderungen an IFRS 17 formulieren und alle während dieses Prozesses identifizierten Restanten auf einer zukünftigen Sitzung zur Diskussion stellen. Der Stab geht davon aus, dass die Änderungen im zweiten Quartal 2020 herausgegeben werden, in Übereinstimmung mit der vom Board im Entwurf dargelegten Planung.

Zugang zu allen Papieren für die Sitzung haben Sie auf der Internetseite des IASB. Die Erörterung der Änderungen an IFRS 17 ist derzeit für Dienstag, den 17. März, 14:30h-15:30h Londoner Zeit vorgesehen.

Tagesordnung für die Sitzung des IASB im März 2020

06.03.2020

Der IASB wird am 17. und 19. März 2020 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es werden neun Themen erörtert.

Die folgenden Themen sollen besprochen werden:

  • Einheitliche Anwendung
  • Agendakonsultation
  • Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge
  • Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind
  • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
  • Lageberichterstattung
  • Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10–12

Die vollständige Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier; wir werden sie sobald verfügbar um unserer Zusammenfassungen der Agendapapiere vor der Sitzung und später um unsere Sitzungsmitschriften ergänzen.

EFRAG-Feldversuche zu primären Abschlussbestandteilen

06.03.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) wird in Abstimmung mit den europäischen nationalen Standardsetzern und dem IASB Feldversuche zum IASB-Entwurf ED/2019/7 'Allgemeine Darstellung und Angaben' durchführen und lädt Unternehmen ein, sich daran zu beteiligen.

Die Feldversuche werden dazu beitragen, "potenzielle Umsetzungs- und Anwendungsprobleme zu identifizieren, zu erkennen, ob zusätzlicher Bedarf an Leitlinien besteht, und den für die Umsetzung und Anwendung der Vorschläge erforderlichen Aufwand abzuschätzen". Die Frist für die Bewerbung um Teilnahme an den Feldversuchen wurde bis zum 3. April 2020 verlängert.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Pressemitteilung auf der Internetseite von EFRAG.

Das DRSC begrüßt in einer Presseerklärung die Feldversuche als "eine gute Möglichkeit, die Herausforderungen bei der Implementierung der Vorschläge des IASB aus Unternehmenssicht noch im Entwicklungsprozess der Regelungen zu adressieren".

Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung veröffentlicht Zwischenbericht

05.03.2020

Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung hat heute seinen Zwischenbericht vorgelegt, der an drei Hauptadressaten gerichtet ist: Die Bundesregierung und die öffentliche Hand, die Unternehmen der Realwirtschaft und die Akteure im Finanzmarkt. Auch wenn die Initiative von der Regierung ausgehen müsse, sei das Handeln aller drei entscheidend.

Der Beirat hat dafür in eigener Verantwortung mit diesem Zwischenbericht 53 Handlungsansätze vorgelegt, unter anderem mit folgenden Empfehlungen:

  • Standardisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung und deren Verknüpfung mit der finanziellen Berichterstattung,
  • spätere Ausweitung des Anwendungsbereichs auf mittelgroße Unternehmen, KMU und Unternehmen smit besonderen Risiken,
  • regelmäßige Klimastresstests und Szenarioanalysen, und
  • verpflichtende TCFD-Berichterstattung für börsennotierte Unternehmen ab 2022.

Der Bericht steht Ihnen in deutscher und in englischer Sprache auf der Internetseite des Beirats zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 3. April 2020 erbeten.

Das DRSC hat anlässlich der Veröffentlichung des Zwischenberichts eine Presseerklärung veröffentlicht, in der insbesondere eine Einbettung der Diskussion in einen internationalen Kontext gefordert wird, um nationale oder rein europäische Alleingänge soweit wie möglich zu vermeiden.

Sitzung des IFRS-Beirats aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus verschoben, weitere Sitzungen könnten betroffen sein

04.03.2020

Der IFRS-Beirat (IFRS Advisory Council) sollte am 31. März und 1. April 2020 zu einer Sitzung in London zusammenkommen. Aufgrund der gegenwärtigen Coronaviruslage wurde die Sitzung nun verschoben, soll aber zum frühest möglichen Zeitpunkt nachgeholt werden.

Eine entsprechende Pressemitteilung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Der IASB veröffentlich inzwischen auch immer wieder "Coronavirus updates", um über den aktuellen Stand zu informieren. Derzeit geht der IASB davon aus, dass alle Sitzungen und Veranstaltungen mit Ausnahme der Sitzung des Beirats stattfinden werden. Allerdings wird die ASAF-Sitzung am 2. April 2020 rein virtuell stattfinden. Zur jüngsten aktuellen Information auf der Internetseite des IASB gelangen Sie hier.

Auswirkungen der Coronavirussituation auf die Rechnungslegung

04.03.2020

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen fachlichen Hinweis zu den Folgen des Virus auf die Rechnungslegung (HGB und IFRS) veröffentlicht.

In Bezug auf die Rechnungslegung zum 31. Dezember 2019 geht das IDW in seinem fachlichen Hinweis auf die folgenden Themen ein:

  • Wertaufhellung vs. Wertbegründung in der HGB-Rechnungslegung
  • Berücksichtigungspflichtige vs. nicht zu berücksichtigende Ereignisse nach dem Abschlussstichtag in der IFRS-Rechnungslegung
  • Nachtragsberichterstattung im (Konzern-)Anhang in der HGB- und IFRS-Rechnungslegung
  • Einbeziehung von Tochterunternehmen in den Konzernabschluss
  • (Konzern-)Lageberichterstattung

Auf der Internetseite des IDW finden Sie eine entsprechende Presseerklärung und den sechsseitigen fachlichen Hinweis.

Mitschriften von der IASB-Sitzung im Februar 2020

04.03.2020

Der IASB ist am 25., 26. und 27. Februar 2020 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammengekommen. Es wurden sechs Themen erörtert. Wir haben die Mitschriften von Deloitte-Beobachtern bei dieser Sitzung für Sie übersetzt.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Board hat seine Diskussion über alle Themen, für die er beschlossen hat, weitere Rückmeldungen der Stellungnehmenden zum Entwurf zu berücksichtigen, fortgesetzt und traf folgende Entscheidungen:

  • Vertragliche Dienstleistungsmarge, die den Investitionsdienstleistungen zugerechnet werden kann (Finalisierung der vorgeschlagenen Änderungen, mit einigen Änderungen)
  • Grad der Aggregierung — jährliche Kohorten für Versicherungsverträge mit Intergenerationenteilung von Risiken zwischen den Versicherungsnehmern (Beibehaltung der Vorschriften in IFRS 17)
  • Anwendbarkeit der Risikominderungsoption - nicht derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden (Ausweitung der Risikominderungsoption auf Versicherungsverträge mit direkter Beteiligung in IFRS 17:B115)
  • Geringfügige formale und Folgeänderungen (Finalisierung mit kleineren Änderungen)
  • Zusätzliche spezifische Übergangsmodifizierungen und -erleichterungen (Erweiterung und Änderung des modifizierten rückwirkenden Ansatzes und Hinzufügung von Modifizierungen)
  • Für andere Themen, die in den Stellungnahmen zu den Änderungsvorschlägen in Bezug auf IFRS 17 aufgeworfen wurden, entschied der Board nur eine Änderung vorzunehmen, um eine Inkonsistenz zwischen IFRS 17:B65(m) und IFRS 17:B66(f) zu beseitigen, nicht aber für die anderen aufgeworfenen Fragen Änderungen vorzunehmen

IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung: Der Board schloss seine Diskussionen über Änderungsvorschläge, die eine Reaktion auf die IBOR-Reform darstellen, ab und traf folgende Entscheidungen:

  • Begrenzung des Anwendungsbereichs der Änderung, um klarzustellen, dass eine Änderung der Grundlage, auf der die vertraglichen Cashflows bestimmt werden, die das ursprünglich Erwartete verändert, eine Änderung eines Finanzinstruments gemäß IFRS 9 darstellt;
  • Vorschlag einer vorübergehenden Erleichterung für Sicherungsbeziehungen, die geändert werden, um die direkt durch die Reform erforderlichen Änderungen widerzuspiegeln;
  • Darlegung, wie die Änderungen angewendet werden, wenn der Übergang zu einem alternativen Referenzzinssatz für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten, die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen, die Bilanzierung von Leasingverträgen und die Angaben erfolgt. Das Kriterium der separaten Identifizierbarkeit von Risikokomponenten wird 24 (und nicht 12) Monate nach dem Zeitpunkt, zu dem der alternative Referenzzinssatz als Risikokomponente für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen bestimmt wurde, nicht mehr gelten. Diese Änderungen sollten verpflichtend und nicht freiwillig sein; und
  • Festlegung eines Zeitpunkts des Inkrafttretens für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist, und rückwirkend angewendet werden kann.

Der Entwurf wird voraussichtlich im April veröffentlicht, mit einer Stellungnahmefrist von 45 Tagen.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene: Der Board hat seine Diskussionen über mögliche Überarbeitungen der Angabevorschriften in IFRS 13 fortgesetzt und entschieden, dass die Angabevorschriften in IFRS 13 wie folgt geändert werden:

  • Verweis auf wesentliche Treiber für die Änderungen in der Zielsetzung;
  • Vorschrift, dass ein Unternehmen eine Überleitungsrechnung von der Eröffnungs- zur Schlussbilanz von wiederkehrenden Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft sind, angeben muss;
  • Feststellung, dass ein Unternehmen eine Erklärung der wesentlichen Einflussfaktoren für Änderungen der Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die nicht in Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie eingestuft sind, benötigt sein könnte, um das Angabeziel zu erreichen.

Angabeninitiative — Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden: Der Stab hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu dem Änderungsvorschlag für IAS 1 (oder dessen vorgeschlagene Ersetzung) vorgelegt, um die Angabe von 'wesentlichen' statt 'bedeutenden' Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu verlangen und um Leitlinien bezüglich der Frage zu liefern, ob eine Bilanzierungs- und Bewertungsmethode wesentlich ist. Es wurden keine Entscheidungen gefällt.

Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle: Der Board stimmte allen vom Stab empfohlenen Angabevorschriften zu, die den Erwerbs- und den Vorgängeransatz für einen Unternehmenszusammenschluss unter gemeinsamer Kontrolle begleiten sollen. Der Board entschied auch, dass als nächster Schritt ein Diskussionspapier veröffentlicht werden soll, das der Stab erarbeiten wird.

Der Stab gab einen Überblick über die jüngsten Aktivitäten des IFRS Interpretations Committee. Der Board entschied, die vorgeschlagenen Änderungen an IFRIC 14 in Bezug auf die Verfügbarkeit einer Erstattung nicht zu finalisieren. Der Board wird im Rahmen der Agendakonsultation 2020 eruieren, ob das Thema im Rahmen eines anderen Projekts weiterverfolgt werden soll.

Detaillierte Zusammenfassungen der Erörterungen durch den Board finden Sie am Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.