Veröffentlichung der neuen Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex

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23.03.2020

Die von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Ende 2019 beschlossene Fassung des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde am 20. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Inhaltlich hat der Kodex wesentliche Änderungen erfahren. So wurde die Kategorie der „Grundsätze“ (Principles) eingeführt, die zum einen eine Informationsfunktion haben und zum anderen auch Grundlage der Empfehlungen und Anregungen sind. Die Grundsätze bilden inhaltlich wichtige rechtliche Rahmenbedingungen der Corporate Governance in Deutschland ab. Im Gegenzug wurde weitgehend auf die Wiedergabe gesetzlicher Bestimmungen verzichtet, die nicht die Qualität von Grundsätzen haben, um die Handhabung des Kodex zu erleichtern.

Weitgehend neu gefasst wurde auch der Abschnitt zur Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Kodex wurde dabei an das neue Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie angepasst. Insoweit wurden die Konzepte der vom Aufsichtsrat für den Vorstand festzulegenden Ziel-Gesamtvergütung sowie deren zusätzliche Begrenzung durch eine Maximalvergütung eingeführt.

Darüber hinaus benennt der Kodex auch erstmals konkrete Indikatoren zur Beurteilung einer fehlenden Unabhängigkeit von Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat.

Neben dieser umfassenden Überarbeitung erfolgen zeitgleich mit der Bekanntmachung auch umfangreiche personelle Veränderungen.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und dem Kodex in der neuen Fassung auf der Internetseite der Regierungskommission.

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