EFRAG veröffentlicht vorläufiges Konsultationsdokument zum IBOR-Entwurf

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31.03.2020

Der IASB wird voraussichtlich im April 2020 einen Entwurf im Rahmen seines Projekts zur IBOR-Reform Phase 2 mit einer Stellungnahmefrist von 45 Tagen herausgeben. Um den Zeitraum zu maximieren, in dem die europäischen Anwender einen Stellungnahmeentwurf kommentieren können, hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nun ein vorläufiges Konsultationsdokument zum erwarteten IASB-Entwurf veröffentlicht.

Die Sichtweisen in dem Dokument basieren auf den am 31. März 2020 verfügbaren vorläufigen Entscheidungen des IASB. Sie werden die Grundlage für den EFRAG-Stellungnahmeentwurf bilden, der so schnell wie möglich veröffentlicht wird, wenn der IASB seinen Entwurf herausgegeben hat.

In dem Dokument begrüßt die EFRAG die vorläufigen Entscheidungen, die der IASB während seiner Beratungen im Rahmen der zweiten Phase seines Projekts zur IBOR-Reform getroffen hat. Insbesondere unterstützt EFRAG die Bereitstellung einer praktischen Erleichterung, die es einem Unternehmen erlaubt, Textziffer B.5.4.5 von IFRS 9 Finanzinstrumente anzuwenden, um Änderungen im Zusammenhang mit der IBOR-Reform zu bilanzieren; unterstützt die vorläufigen Entscheidungen, die zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen getroffen wurden; und stellt fest, dass die vorgeschlagenen Angaben den Adressaten von Abschlüssen helfen werden, die Auswirkungen der IBOR-Reform auf ein Unternehmen zu verstehen.

Die folgenden weiterführenden Informationen sind auf der Internetseite von EFRAG verfügbar:

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