EFRAG schreibt an den IASB bezüglich der Änderungen an IFRS 17

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26.03.2020

Im September 2018 hat die Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) ein Schreiben an den IASB zu IFRS 17 'Versicherungsverträge' gesendet, in dem eine Reihe von Bedenken europäischer Anwender aufgeführt wurden.

EFRAG hat nun einen zweiten Brief gesendet, in dem die Bemühungen des IASB aufrichtig gewürdigt werden, die Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung von IFRS 17, die im Brief vom September 2018 identifiziert wurden, zu adressieren. Obwohl EFRAG die vorgesehenen Änderungen zu schätzen weiß, drückt dieser neue Brief jedoch das Bedauern darüber aus, dass einige der Schlussfolgerungen des Boards von den Empfehlungen von EFRAG abweichen. Insbesondere bezieht sich die EFRAG auf die jährliche Kohortenvorschrift. Im Februar 2020 diskutierte der IASB diese Frage, kam aber zu dem Schluss, dass es nicht möglich sei, eine Ausnahme ohne die Verwendung von scharfen Trennlinien und ohne die Entwicklung eines besonders komplexen Kriterienkatalogs zu formulieren.

Sie können sich das englischsprachige Schreiben direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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