ESMA-Erklärung zu den Rechnungslegungsauswirkungen der wirtschaftlichen Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

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25.03.2020

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat eine öffentliche Erklärung zu bestimmten rechnungslegungsbezogenen Auswirkungen der wirtschaftlichen Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen abgegeben, die von den EU-Mitgliedstaaten als Reaktion auf den Ausbruch der Corona-Pandemie ergriffen wurden. Die Maßnahmen beinhalten Moratorien für die Rückzahlung von Krediten und haben Auswirkungen auf die Berechnung der erwarteten Kreditverluste gemäß IFRS 9.

ESMA hat die Erklärung herausgegeben, um eine konsistente Anwendung der IFRS in der EU zu fördern und Abweichungen in der Praxis bei der Anwendung von IFRS 9 Finanzinstrumente im spezifischen Kontext des Ausbruchs der Corona-Pandemie zu vermeiden, insbesondere was die Berechnung der erwarteten Kreditverluste und die damit verbundenen Angabevorschriften betrifft. Nach Ansicht von ESMA bietet das prinzipienbasierte Wesen von IFRS 9 genügend Flexibilität, um die spezifischen Umstände des Ausbruchs der Corona-Pandemie und die damit verbundenen politischen Maßnahmen getreu widerzuspiegeln.

Zugang zu der Erklärung haben Sie auf der Internetseite von ESMA.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) hat ebenfalls eine Erklärung zum aufsichtsrechtlichen Rahmen und zu den Rechnungslegungsauswirkungen der Corona-Pandemie abgegeben. Die beiden Erklärungen sind hinsichtlich der Finanzberichterstattung konsistent. Die Erklärung kann auf der Internetseseite der EBA abgerufen werden.

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