Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

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13.03.2020

Der IASB wird am 17. und 19. März 2020 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es werden neun Themen erörtert. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Im Jahr 2017 erhielt das IFRS Interpretations Committee eine Frage zu einem bestimmten Warenkreditgeschäft und stellte fest, dass die Transaktion möglicherweise nicht in den Anwendungsbereich eines IFRS fällt. Der Stab empfiehlt, dass der Board erwägt, in seiner Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der Agendakonsultation 2020 auf Warentransaktionen als ein mögliches Projekt zu verweisen.

Agendakonsultation: Der Stab stellt den Plan für das Jahr 2020 vor. Er erwartet die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung im September, mit einer Stellungnahmefrist bis Januar 2021. Nachdem der Board die Rückmeldungen erwogen hat, werden das Arbeitsprogramm und die Zusammenfassung der Rückmeldungen voraussichtlich im 4. Quartal 2021 veröffentlicht.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Bei der Sitzung im Januar 2020 beschloss der Board, das Projekt aus dem Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu überführen. Das Ziel ist die Entwicklung eines IFRS mit reduzierten Angaben, der auf freiwilliger Basis auf Tochtergesellschaften, die KMU sind, angewendet werden soll, mit gegebenenfalls angepassten Angabevorschriften des IFRS für KMU. Der Stab geht davon aus, im vierten Quartal zu beginnen, ein Entwurf oder ein Diskussionspapier zu formulieren.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der Stab entwirft seit Juli letzten Jahres den Entwurf für das Rechnungslegungsmodell für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten. Der Stab bittet den Board um die Klärung der Frage, ob einige Komponenten, die in den regulierten Preisen in einem Zeitraum enthalten sind, Teil der zulässigen Gesamtvergütung für die von einem Unternehmen im gleichen oder in einem anderen Zeitraum gelieferten Güter oder Dienstleistungen sind. Insbesondere bittet der Stab um Klärung, ob die in den regulierten Preisen für einen Zeitraum enthaltenen regulatorischen Erträge und Leistungsanreize Teil der zulässigen Gesamtvergütung für die im gleichen Zeitraum gelieferten Güter oder Dienstleistungen sind.

Lageberichterstattung: Der Board wird seine Diskussionen über die Zielsetzung von Lageberichterstattung fortsetzen, die nach Ansicht des Stabs die primären Nutzer bei der Beurteilung der Aussichten eines Unternehmens auf zukünftige Cashflows und der Beurteilung der verantwortlichen Verwendung der wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens durch die Unternehmensleitung unterstützen soll. Die primären Adressaten sind bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger, und es wird erwartet, dass sie über angemessene Kenntnisse der geschäftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten verfügen. Der Stab wird außerdem seine Überlegungen zur Entwicklung von Angabezielen für verschiedene Arten von Inhalten vorstellen, die in die Lageberichte aufgenommen werden sollen.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene: Der Stab wird um Erlaubnis bitten, den Abstimmungsprozess für den Entwurf Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene — Änderungen an IAS 19 und IFRS 13 einleiten zu dürfen. Der Stab empfiehlt eine Stellungnahmefrist von 180 Tagen.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Bei der Sitzung des Boards im Dezember 2019 erörterte der Board die vorläufige Analyse des Stabes, wie die fixed-for-fixed-Bedingung in IAS 32 klargestellt werden könnte. Auf dieser Sitzung empfiehlt der Stab dem Board, sein Grundlagenprinzip zu artikulieren, indem er festlegt, dass bei einem Derivat auf eigene Aktien, das der fixed-for-fixed-Bedingung entspricht, der Betrag der funktionalen Währungseinheiten, der mit jedem zugrunde liegenden Aktieninstrument ausgetauscht werden soll, fest ist und nicht variiert, außer (falls zutreffend) mit Erhaltungsanpassungen und Zeitverlaufanpassungen. Der Stab gibt auch Empfehlungen dazu ab, wie die Erhaltungsanpassungen und die Zeitverlaufanpassungen formuliert werden sollten. Der Stab wird außerdem seinen Plan für Einbindungsaktivitäten mit den Adressatengruppen zu potenziellen Angaben, die im Rahmen des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital entwickelt werden können, darlegen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12: Der Stab empfiehlt, dass der Board mit der Überprüfung nach der Einführung fortfährt und eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, um weitere Informationen über die Anwendung dieser Standards zu erhalten.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Stab empfiehlt, dass der Board den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 (unter Einbeziehung der Änderungen) auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verschiebt und das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 bis zum selben Zeitpunkt verlängert. Der Stab erwartet, dass die Änderungen im zweiten Quartal 2020 herausgegeben werden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Zugehörige Themen

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