Zweiter fachlicher Hinweis des IDW zu den Auswirkungen der Coronavirussituation auf die Rechnungslegung
27.03.2020
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat einen weiteren fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus auf Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht.
Dieser zweite Teil baut auf dem ersten Hinweis von Anfang März auf und ergänzt diesen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie hat sich der Bankenfachausschuss (BFA) des IDW mit der Bildung von Wertberichtigungen bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 auseinandergesetzt und einen fachlichen Hinweis entwickelt. Der BFA ist unter anderem der Auffassung, dass die aktuelle Situation nicht zu einem undifferenzierten, automatischen Transfer von Finanzinstrumenten von der Stufe 1 in die Stufe 2 oder gar Stufe 3 führt.
Der Fachliche Hinweis Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf Wertminderungenvon Finanzinstrumenten nach IFRS 9 im Quartalsabschluss von Banken zum 31.03.2020 kann hier auf der Internetseite des IDW abgerufen werden.