IDW-Stellungnahme zum Regierungsentwurf zu ESEF

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09.03.2020

Die Bundesregierung hat am 22. Januar 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte beschlossen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat zu dem Entwurf jetzt eine Stellungnahme veröffentlicht.

In seiner Stellungnahme an den deutschen Bundestag begrüßt das IDW grundsätzlich die vorgesehenen Ziele der EU und des deutschen Gesetzgebers, die im Entwurf zum Ausdruck kommen. Die Kapitalmarktteilnehmer sollen Jahresfinanzberichte bestimmter Emittenten künftig auch in elektronisch auswertbarem Format bekommen. Auch unterstützt das IDW die Absicht, die Ordnungsmäßigkeit der ESEF-Formatierung der betroffenen Jahresfinanzberichte bzw. von deren Bestandteilen von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen.

Die Änderungen von der noch im Referentenentwurf angedachten sog. Aufstellungs- zur sog. Offenlegungslösung seien als ein wichtiger Schritt zu werten, wenngleich das IDW nach wie vor eine Lösung präferieren würde mit einer Berichterstattung des Abschlussprüfers über das Ergebnis der Prüfung der ESEF-Konformität, die zwar im Rahmen der Abschlussprüfung, aber außerhalb des Bestätigungsvermerks erfolgt.

Zur Stellungnahme auf der Internetseite des IDW gelangen Sie hier.

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