IASB wird die erneute Erörterung der vorgeschlagenen Änderungen an IFRS 17 bei seiner nächsten Sitzung abschließen

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06.03.2020

Auf seiner bevorstehenden Märzsitzung wird der IASB die verbleibenden Themen erörtern, die sich aus den Rückmeldungen zum Entwurf ED/2019/4 'Änderungen an IFRS 17' ergeben haben, d.h. den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 und den Zeitpunkt des Auslaufens der vorübergehenden Ausnahmeregelung von IFRS 9 in IFRS 4.

Beim Zeitpunkt des Inkrafttretens, der ursprünglich auf den 1. Januar 2021 festgelegt war und den auf den 1. Januar 2022 zu verschieben im Entwurf ED/2019/4 vorgeschlagen wurde, empfiehlt der Stab nun, dass der Board Folgendes tut:

  • a) Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 (unter Einbeziehung der Änderungen) auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen; und
  • b) Verlängerung des festgelegten Auslaufens der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Der Stab empfiehlt, dass die Änderung von IFRS 4 - die die Verlängerung des festgelegten Auslaufens der befristeten Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 widerspiegelt - in einem getrennten Verfahren von den Änderungen an IFRS 17 (einschließlich der Folgeänderungen anderer IFRS) finalisiert wird. Dies würde Rechtskreisen mit einem Übernahmeprozess die Möglichkeit geben, die Verlängerung der vorübergehenden Ausnahmeregelung unabhängig (und möglicherweise schneller) zu übernehmen und so eine Übernahme nach dem Auslaufen der derzeitigen vorübergehenden Ausnahmeregelung (Januar 2021) zu vermeiden.

Die Papiere für die Sitzung bieten auch einen Überblick über alle besprochenen Themen und die vorläufigen Entscheidungen des Boards (Verknüpfungen auf unsere Mitschriften bei der Deloitte-Sitzung, auf der die Entscheidungen getroffen wurden).

Thema Bestätigung der Änderung wie im Entwurf vorgeschlagen
Bestätigung der Änderung mit einigen Modifizierungen Änderung, die nicht im Entwurf vorgeschlagen worden war
1A — Ausschluss vom Anwendungsbereich für Kreditkarten Januar 2020
1B — Ausnahme vom Anwendungsbereich für Kredite Dezember 2019
2 — Erwartete Einbringlichkeit von Kapitalflüssen aus der Versicherungsakquise Dezember 2019, Januar 2020
3 — Vertragliche Dienstleistungsmarge aus Anlage-Rendite-Leistungen Dezember 2019, Februar 2020
4 — Gehaltene Rückversicherungsverträge - Schadenrückerstattung Dezember 2019
5 — Ausweis in der Darstellung der finanziellen Lage Dezember 2019
6A — Anwendbarkeit der Risikominderungsoption — gehaltene Rückversicherungsverträge Dezember 2019
6B — Anwendbarkeit der Risikominderungsoption — nicht derivative Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung bewertet werden Februar 2020
7 — Option der Bilanzierungs- und Bewertungsmethode in Bezug auf Zwischenabschlüsse Januar 2020
8A — Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 Wird auf der Sitzung im März 2020 entschieden
8B — Zeitpunkt des Auslaufens der temporäre Befreiung von IFRS 9 in IFRS 4 Wird auf der Sitzung im März 2020 entschieden
9A — Übergangserleichterungen für erworbene Verträge Dezember 2019
9B — Übergangserleichterungen für die Risikominderungsoption — Anwendung vom Übergangszeitpunkt Dezember 2019
9C — Übergangserleichterungen für die Risikominderungsoption — Option, den Fair-Value-Ansatz anzuwenden Dezember 2019
9D — Übergangserleichterungen für Investitionsverträge mit diskretionären Partizipationsmerkmalen Februar 2020
9E — Übergangserleichterungen in Bezug auf die Identifizierung des Zeitpunkts, zu dem ein gehaltener Rückversicherungsvertrag erworben wurde Februar 2020
9F — Übergangserleichterungen in Bezug auf Zwischenabschlüsse Februar 2020
10 — Geringfügige Änderungen Februar 2020

Nach seiner Sitzung im März 2020 wird der Board seine geplanten erneuten Diskussionen der Rückmeldungen zum Entwurf abgeschlossen haben. Wenn der Board bei dieser Sitzung die Erlaubnis erteilt, den Abstimmungsprozess einzuleiten, wird der Stab einen Entwurf der Änderungen an IFRS 17 formulieren und alle während dieses Prozesses identifizierten Restanten auf einer zukünftigen Sitzung zur Diskussion stellen. Der Stab geht davon aus, dass die Änderungen im zweiten Quartal 2020 herausgegeben werden, in Übereinstimmung mit der vom Board im Entwurf dargelegten Planung.

Zugang zu allen Papieren für die Sitzung haben Sie auf der Internetseite des IASB. Die Erörterung der Änderungen an IFRS 17 ist derzeit für Dienstag, den 17. März, 14:30h-15:30h Londoner Zeit vorgesehen.

Zugehörige Themen

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