IASB entscheidet über den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17

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17.03.2020

Bei seiner heute abgehaltenen Sitzung hat der IASB die verbleibenden Themen erörtert, die sich aus den Rückmeldungen zum Entwurf ED/2019/4 'Änderungen an IFRS 17' ergeben haben, d.h. den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 und den Zeitpunkt des Auslaufens der vorübergehenden Ausnahmeregelung von IFRS 9 in IFRS 4.

Beim Zeitpunkt des Inkrafttretens, der ursprünglich auf den 1. Januar 2021 festgelegt war und den auf den 1. Januar 2022 zu verschieben im Entwurf ED/2019/4 vorgeschlagen wurde, hat der Board nun Folgendes beschlossen:

  • a) Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 (unter Einbeziehung der Änderungen) auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen; und
  • b) Verlängerung des festgelegten Auslaufens der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Obwohl mehrere Boardmitglieder Zweifel oder Bedenken äußerten, wurde bei der Schlussabstimmung über a) mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (bei einer Abwesenheit) gestimmt (das eine abwesende Boardmitglied hatte die Verbindung verloren, erklärte aber später, dass es ebenfalls für die Empfehlung gestimmt hätte). Bei Punkt b) ergab die Schlussabstimmung 12 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.

Der Board erörterte dann Fragen rund um die Einhaltung des Konsultationsprozesses. Alle Boardmitglieder stimmten zu, dass es nicht notwendig ist, die Änderungen an IFRS 17 erneut zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen, kein Boardmitglied beabsichtigt, die Veröffentlichung der endgültigen Änderungen abzulehnen, und alle Boardmitglieder erteilten die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess zu beginnen.

Dementsprechend wird der Stab damit beginnen, die beschlossenen Änderungen an IFRS 17 zu formulieren und alle während dieses Prozesses identifizierten Restanten auf einer zukünftigen Sitzung zur Diskussion stellen. Der Stab geht davon aus, dass die Änderungen im zweiten Quartal 2020 herausgegeben werden, in Übereinstimmung mit der vom Board im Entwurf dargelegten Planung.

Der IASB hat nach der Sitzung eine Presserklärung veröffentlicht, in der die beschlossene Verschiebung bekanntgegeben wird.

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