Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung veröffentlicht Zwischenbericht

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05.03.2020

Der Sustainable Finance-Beirat der Bundesregierung hat heute seinen Zwischenbericht vorgelegt, der an drei Hauptadressaten gerichtet ist: Die Bundesregierung und die öffentliche Hand, die Unternehmen der Realwirtschaft und die Akteure im Finanzmarkt. Auch wenn die Initiative von der Regierung ausgehen müsse, sei das Handeln aller drei entscheidend.

Der Beirat hat dafür in eigener Verantwortung mit diesem Zwischenbericht 53 Handlungsansätze vorgelegt, unter anderem mit folgenden Empfehlungen:

  • Standardisierung der nichtfinanziellen Berichterstattung und deren Verknüpfung mit der finanziellen Berichterstattung,
  • spätere Ausweitung des Anwendungsbereichs auf mittelgroße Unternehmen, KMU und Unternehmen smit besonderen Risiken,
  • regelmäßige Klimastresstests und Szenarioanalysen, und
  • verpflichtende TCFD-Berichterstattung für börsennotierte Unternehmen ab 2022.

Der Bericht steht Ihnen in deutscher und in englischer Sprache auf der Internetseite des Beirats zur Verfügung. Stellungnahmen werden bis zum 3. April 2020 erbeten.

Das DRSC hat anlässlich der Veröffentlichung des Zwischenberichts eine Presseerklärung veröffentlicht, in der insbesondere eine Einbettung der Diskussion in einen internationalen Kontext gefordert wird, um nationale oder rein europäische Alleingänge soweit wie möglich zu vermeiden.

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