WPK-Stellungnahme zum Regierungsentwurf zu ESEF

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13.03.2020

Die Bundesregierung hat am 22. Januar 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte beschlossen. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat zu dem Entwurf jetzt eine Stellungnahme veröffentlicht.

Ausdrücklich begrüßt die WPK, dass von der ursprünglichen Aufstellungslösung Abstand genommen wurde und nun eine Offenlegungslösung vorgesehen ist, die den etablierten Aufstellungsprozess unberührt lassen soll.

Bei genauer Betrachtung zeigten sich allerdings einige Hürden bei der Umsetzung, die in der Stellungnahme näher erläutert werden:

  • Zeitliche Verdichtung des Aufstellungs- und Prüfungsprozesses
  • Keine Sicherstellung der Einreichung eines geprüften ESEF-Formats
  • Unverträglichkeit von Bestätigungsvermerk mit traditionellem Abschluss
  • Konsequenzen bei Beanstandung des Offenlegungsformats
  • Unklarheiten in der technischen Umsetzung

Nach Überzeugung der WPK könnten diese Hürden verhältnismäßig einfach dadurch aus dem Weg geräumt werden, dass im Rahmen der Abschlussprüfung die Möglichkeit einer „nachgelagerten Prüfung“ der elektronischen Wiedergabe des geprüften Abschlusses zum Zweck der Offenlegung eingeräumt wird.

Zur Stellungnahme auf der Internetseite der WPK gelangen Sie hier.

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