März

IVSC veröffentlicht Schreiben zur Bewertung in Zeiten von Marktunsicherheit

19.03.2020

Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie hat der internationale Rat für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC) ein Schreiben veröffentlicht, das Bewertung in Zeiten von Marktunsicherheit gewidmet ist und auf die entsprechenden Standards verweist.

In dem Schreiben wird festgestellt, dass der Ausbruch des Coronavirus und die daraus resultierende globale Pandemie weltweit eine große Unsicherheit ausgelöst haben. Die enorme Marktvolatilität und die Tatsache, dass die Bewerter Vermögenswerte bewerten müssen, wenn es keine vergleichbaren Hinweise gibt und alle Märkte vor einer ungewissen Zukunft stehen, kann die Bewertung zu einer Herausforderung machen. Das Schreiben kann direkt von der Internetseite des IVSC heruntergeladen werden.

Der IVSC hat außerdem eine eigne Ressourcenseite eingerichtet Covid-19: research, analysis and guidance for the valuation profession.

IASB veröffentlicht Diskussionspapier zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten

19.03.2020

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein umfassendes Diskussionspapier DP/2020/1 'Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung' veröffentlicht. Das damit verbundene Projekt des IASB zielt darauf ab, die Informationen zu verbessern, die Unternehmen den Anlegern zu angemessenen Kosten über die von diesen Unternehmen erworbenen Unternehmen zur Verfügung stellen, und würde dazu beitragen, die Unternehmensleitung für ihre Entscheidungen zum Erwerb dieser Unternehmen zur Rechenschaft zu ziehen. In diesem Zusammenhang untersucht der IASB mögliche Änderungen an IFRS 3 'Unternehmenszusammenschlüsse' und IAS 36 'Wertminderung von Vermögenswerten'. Die Stellungnahmefrist für das Diskussionspapier wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

 

Hintergrund

Das IASB-Projekt zu Geschäfts- oder Firmenwerten und Wertminderung resultiert aus der Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse.

Die Rückmeldungen zur Überprüfung nach der Einführung hatten ergeben, dass die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwert nicht immer rechtzeitig erfasst wird und dass die von den IFRS geforderten Angaben nicht ausreichen, um zu verstehen, ob das erworbene Unternehmen die zum Zeitpunkt der Übernahme erwartete Leistung erbringt. Es gab auch Anmerkungen, dass die für Geschäfts- oder Firmenwert gemäß IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten vorgeschriebene Werthaltigkeitsprüfung kostspielig und komplex ist. Darüber hinaus gab es Forderungen nach der Wiedereinführung der Abschreibung des Geschäfts- und Firmenwerts.

Im Februar 2015 fügte der IASB, um die erwähnten Bedenken zu berücksichtigen und mögliche Verbesserungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IAS 36 zu untersuchen, seiner Forschungsagenda die folgenden Schwerpunktbereiche hinzu, die sich später zum Projekt zur Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten weiterentwickelten:

  • Verbesserung der Werthaltigkeitsprüfung in IAS 36;
  • Folgebewertung von Geschäfts- oder Firmenwerten (einschließlich der relativen Vorzüge eines reinen Wertminderungsansatzes und eines Abschreibungs- und Wertminderungsansatzes); und
  • Identifizierung und Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, die bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurden.

Die Erörterungen, die zur Entwicklung des jetzt veröffentlichten Diskussionspapiers führten, wurden im September 2015 aufgenommen.

 

Zusammenfassung der vorläufigen Sichtweisen des Boards

Im Diskussionspapier DP/2020/1 Unternehmenszusammenschlüsse - Angaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung werden die vorläufigen Sichtweisen des Boards zu folgenden Themen vorgestellt:

Verbesserung der Angaben zu Akquisitionen. Der IASB ist der Ansicht, dass Unternehmen verpflichtet werden sollten, die strategischen Gründe für eine Übernahme, die Ziele der Übernahme und die Metriken zur Überwachung der Zielerreichung anzugeben. Dies sollte zum Zeitpunkt der Übernahme angegeben werden. Nach dem Übernahmezeitpunkt sollte die Leistung im Vergleich zu den Zielen angegeben werden. Die Unternehmen würden die Informationen angeben, die das Informationsmanagement intern zur Überwachung von Übernahmen verwendet, so dass sie keine Informationen ausschließlich für externe Berichtszwecke erstellen müssten. Die Angaben wären so lange fortzuführen, wie die Leistung von der Unternehmensleitung überwacht wird. Wenn das Unternehmen die Überwachung der Leistung einstellt oder wenn die Metriken für die Überwachung der Leistung geändert werden, wäre der Grund dafür anzugeben. Der Board ist außerdem der Ansicht, dass er zusätzliche Vorschläge ausarbeiten sollte, die von den Unternehmen die Angabe der Größe bzw. der Bandbreite der von der Übernahme erwarteten Synergien, die Angabe der Höhe der leistungsorientierten Pensionsverbindlichkeiten und Schulden des übernommenen Unternehmens sowie die Angabe sowohl der tatsächlichen als auch der Proforma-Einnahmen, des Betriebsgewinns und des Cashflows aus der Geschäftstätigkeit verlangen würden.

Verbesserung der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten - Kann die Werthaltigkeitsprüfung effektiver gestaltet werden? Der Board ist der Ansicht, dass eine wesentliche Verbesserung der Wirksamkeit der Prüfung zu einem angemessenen Preis nicht möglich ist. Er weist auch darauf hin, dass Abschirmung nicht eliminiert werden kann, da der Geschäfts- oder Firmenwert zusammen mit anderen Vermögenswerten auf Wertminderung geprüft werden muss. Das Diskussionspapier stellt auch fest, dass eine Werthaltigkeitsprüfung nicht immer signalisieren kann, wie sich eine Akquisition entwickelt, aber das bedeute nicht, dass die Prüfung fehlgeschlagen ist. Wenn die Prüfung gut durchgeführt wird, kann erwartet werden, dass sie ihr Ziel erreicht, nämlich sicherzustellen, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit als Ganzes nicht höher ist als ihr kombinierter erzielbarer Wert. Die oben diskutierten Angabevorschläge könnten dazu beitragen, Anlegern die Informationen über die Leistung der Akquisition zu liefern, die sie benötigen. Schließlich wird in dem Diskussionspapier angemerkt, dass, wenn die Schätzungen der Cashflows zu optimistisch sind, dies am besten von den Wirtschaftsprüfern und Aufsichtsbehörden und nicht durch eine Änderung der IFRS geregelt wird.

Verbesserung der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten — Sollte die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden? Nachdem er zu dem Schluss gekommen ist, dass die Werthaltigkeitsprüfung nicht mit vertretbarem Aufwand wesentlich verbessert werden kann, hat der Board erwogen, ob die Abschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten wieder eingeführt werden soll (eine Werthaltigkeitsprüfung wäre immer noch erforderlich). Das Diskussionspapier hält fest, dass die Mitglieder des Boards unterschiedlicher Meinung zu diesem Thema sind, aber mit (knapper) Mehrheit zu der vorläufigen Sichtweise gekommen sind, dass der Board den Ansatz der reinen Werthaltigkeitsprüfung beibehalten sollte, da es keine zwingenden Hinweise darauf gibt, dass eine Abschreibung die Finanzberichterstattung wesentlich verbessern würde. Es wird davon ausgegangen, dass die Wertminderungsprüfung entscheidungsnützlichere Informationen als eine willkürliche Abschreibung liefert und dass sie für die Beurteilung der Rechenschaftspflicht der Unternehmensleitung bei Akquisitionsentscheidungen effektiver ist. Der Board ist der Ansicht, dass es nicht angemessen wäre, die Abschreibung nur deshalb wieder einzuführen, weil Bedenken bestehen, dass die Werthaltigkeitsprüfung nicht rigoros durchgeführt wird, oder einfach, um den Buchwert der Geschäfts- oder Firmenwerte zu reduzieren. In diesem Zusammenhang kam der Board auch zu der vorläufigen Schlussfolgerung, dass er einen Vorschlag ausarbeiten sollte, nach dem Unternehmen verpflichtet wären, in ihren Bilanzen das gesamte Eigenkapital vor Geschäfts- oder Firmenwerten auszuweisen.

Verbesserung der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten — Vereinfachung der Werthaltigkeitsprüfung. Der Board ist vorläufig der Ansicht, dass er von der verpflichtenden jährlichen quantitativen Werthaltigkeitsprüfung befreien sollte. Eine quantitative Werthaltigkeitsprüfung wäre nur dann erforderlich, wenn es einen Hinweis auf Wertminderung gibt. Der Board ist der Ansicht, dass die Verringerung der Aussagekraft der Prüfung marginal wäre, da es unwahrscheinlich ist, dass ohne einen Hinweis auf eine Wertminderung wesentliche Wertminderungen auftreten. Ebenso ist der Board der Ansicht, dass der Nutzen der Durchführung einer Prüfung ohne Hinweis auf eine Wertminderung marginal ist. Der Board beabsichtigt auch, die Berechnung des Nutzungswertes zu verbessern. Dies würde durch die Aufhebung der Einschränkung in IAS 36 erreicht werden, die es Unternehmen untersagt, ungebundene Cashflows aus Restrukturierungen und Vermögenswertsteigerungen einzubeziehen, und durch die Möglichkeit, dass Unternehmen bei der Berechnung des Nutzungswertes Nachsteuerwerte und Nachsteuerabzinsungssätze verwenden dürfen.

Sonstige Themen. Das Diskussionspapier legt auch die vorläufige Sichtweise des Boards dar, dass er weiterhin vorschreiben sollte, identifizierbare immaterielle Vermögenswerte getrennt vom Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen. Der Board ist der Ansicht, dass es keine zwingenden Hinweise darauf gibt, dass die Vorschriften in IAS 38 geändert werden sollten. Die Erwägung, ob die Bilanzierungsbehandlungen für erworbene und intern erzeugte immaterielle Vermögenswerte angeglichen werden sollten, würde den Rahmen des Projekts sprengen.

Die Stellungnahmefrist für das Diskussionspapier wurde bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.

 

Weiterführende Informationen

 

Frage-und-Antwort-Dokument der Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU

19.03.2020

Die Gruppe zur Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) hat ein Frage-und-Antwort-Dokuments zum International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) herausgegeben.

Die Frage gilt der Anwendung der Befreiung aufgrund übermäßiger Kosten oder übermäßigem Aufwand für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zum Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS für KMU. SMEIG ist zu dem Schluss gekommen, dass zusätzliche Kosten oder Aufwendungen aufgrund des Zeitablaufs zwischen dem Zeitpunkt der Umstellung und dem Zeitpunkt der Erstellung des ersten IFRS für KMU-Abschlusses nicht berücksichtigt werden.

Zugang zum Dokument haben Sie über die Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Erreichbarkeit des DRSC während der Coronakrise

18.03.2020

Das DRSC hat eine Erklärung zu seiner Erreichbarkeit während der Coronoakrise veröffentlicht. Die Maßnahmen gelten der Verringerung des Risikos von Ansteckungen.

Das DRSC hat beschlossen:

  • Vorerst wird das Büro in Berlin während der Kernarbeitszeiten wie gewohnt besetzt sein.
  • Den Mitarbeitern wurde freigestellt, ihre Tätigkeit von zuhause auszuüben, sie sind bevorzugt per E-mail erreichbar.
  • Die Sitzungen der Fachausschüsse und Arbeitsgruppen werden vorläufig per Video- und Telefonkonferenz abgehalten.

Die vollständige Erklärung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

2. Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach ESEF

18.03.2020

Heute fand das zweite Anwenderforum des DRSC zur elektronischen Finanzberichterstattung nach dem neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) als Video- und Telefonkonferenz statt.

Die Europäische Kommission hat eine Verordnung veröffentlicht, nach der alle börsennotierten Unternehmen in der gesamten Europäischen Union verpflichtet sind, ihre Konzernabschlüsse ab dem 1. Januar 2020 digital als Inline-XBRL-Dokumente zu erstellen.

Zum heutigen DRSC-Anwenderforum, das den Mitgliedern des DRSC Einblick in aktuelle Entwicklungen bietet und als Plattform zum Austausch von Umsetzungsfragen dient, hat das DRSC jetzt einen Bericht veröffentlicht, den Sie hier auf der Internetseite des DRSC einsehen können.

Ende April wird es ein drittes Anwenderforum zu dem Thema geben - voraussichtlich ebenfalls als Video- und Telefonkonferenz.

Kein Live-Webcast der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im März

18.03.2020

Das DRSC teilt mit, dass es von den Sitzungen des IFRS-Fachausschusses und des gemeinsamen Fachausschusses des DRSC am 23. und 24. März 2020 aus technischen Gründen keinen Live-Webcast geben wird.

Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte werden im Anschluss auf der Internetseite des DRSC hochladen.

IASB entscheidet über den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17

17.03.2020

Bei seiner heute abgehaltenen Sitzung hat der IASB die verbleibenden Themen erörtert, die sich aus den Rückmeldungen zum Entwurf ED/2019/4 'Änderungen an IFRS 17' ergeben haben, d.h. den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 und den Zeitpunkt des Auslaufens der vorübergehenden Ausnahmeregelung von IFRS 9 in IFRS 4.

Beim Zeitpunkt des Inkrafttretens, der ursprünglich auf den 1. Januar 2021 festgelegt war und den auf den 1. Januar 2022 zu verschieben im Entwurf ED/2019/4 vorgeschlagen wurde, hat der Board nun Folgendes beschlossen:

  • a) Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 17 (unter Einbeziehung der Änderungen) auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen; und
  • b) Verlängerung des festgelegten Auslaufens der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen.

Obwohl mehrere Boardmitglieder Zweifel oder Bedenken äußerten, wurde bei der Schlussabstimmung über a) mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (bei einer Abwesenheit) gestimmt (das eine abwesende Boardmitglied hatte die Verbindung verloren, erklärte aber später, dass es ebenfalls für die Empfehlung gestimmt hätte). Bei Punkt b) ergab die Schlussabstimmung 12 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen.

Der Board erörterte dann Fragen rund um die Einhaltung des Konsultationsprozesses. Alle Boardmitglieder stimmten zu, dass es nicht notwendig ist, die Änderungen an IFRS 17 erneut zwecks Stellungnahme zu veröffentlichen, kein Boardmitglied beabsichtigt, die Veröffentlichung der endgültigen Änderungen abzulehnen, und alle Boardmitglieder erteilten die Erlaubnis, den Abstimmungsprozess zu beginnen.

Dementsprechend wird der Stab damit beginnen, die beschlossenen Änderungen an IFRS 17 zu formulieren und alle während dieses Prozesses identifizierten Restanten auf einer zukünftigen Sitzung zur Diskussion stellen. Der Stab geht davon aus, dass die Änderungen im zweiten Quartal 2020 herausgegeben werden, in Übereinstimmung mit der vom Board im Entwurf dargelegten Planung.

Der IASB hat nach der Sitzung eine Presserklärung veröffentlicht, in der die beschlossene Verschiebung bekanntgegeben wird.

XBRL-IFRS-Taxonomie 2020 verfügbar

17.03.2020

Die IFRS-Stiftung hat die IFRS-Taxonomie 2020 veröffentlicht. Die IFRS-Taxonomie ist eine Übersetzung der IFRS in die Unternehmensberichterstattungssprache XBRL (eXtensible Business Reporting Language).

Die Taxonomie für 2020 steht im Einklang mit den IFRS, wie sie vom IASB mit Stand 1. Januar 2020 herausgegeben wurden, einschließlich derjenigen, die veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

Die IFRS-Stiftung hat auch die Aktualisiering der IFRS-Taxonomie 2019 in Bezug auf Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) finalisiert. Die IFRS-Taxonomie 2020 enthält die Änderungen, die sich aus dieser Aktualisierung ergeben.

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung und der Seite für die IFRS-Taxonomie 2020 auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die kommende Sitzung des Kapitalmarktbeirats

17.03.2020

Vertreter des International Accounting Standards Board (IASB) werden am 26. März 2020 mit dem Kapitalmarktbeirat (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) per Videokonferenz tagen. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt bekanntgegeben.

Die einzelnen Tagesordnungspunkte sind die folgenden:

Donnerstag, 26. März 2020 (10:00h-14:25h)

  • Begrüßung und Einführung neuer Mitglieder
  • Primäre Abschlussbestandteile: Entwurf Allgemeine Darstellung und Angaben
    • Überblick über den Entwurf
    • vorläufige Rückmeldungen der Mitglieder
  • Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital
    • Einbindungsaktivitäten mit den Adressaten von Abschlüssen, um den Board bei der Verfeinerung und Weiterentwicklung der im Diskussionspapier 2018 erörterten Angabevorschriften zu unterstützen
  • IBOR-Reform und ihre Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung - Phase 2
    • Einbindungsaktivitäten mit den Adressaten von Abschlüssen, um dem Board zu helfen, Rückmeldungen zu den für diese Phase des Projekts vorgeschlagenen Angaben zu erhalten
  • Lageberichterstattung
    • Informationen der Mitglieder des CMAC dazu, was die Adressaten für jeden einzelnen Inhaltsbereich in Lageberichten verstehen müssen und wie sie diese Informationen nutzen
    • Anregungen der CMAC-Mitglieder zu den vorgeschlagenen Angabezielen für die einzelnen Inhaltsbereiche

Die Arbeitspapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Jüngste Entwicklungen in der Nachhaltigkeits- und integrierten Berichterstattung

17.03.2020

Kurzer Überblick über jüngste Entwicklungen bei CDSB, CDSB/CDP, SASB, IRC, ICAI, Deloitte und IAASB.

Der Rat für Standards zu Umweltangaben (Climate Disclosure Standards Board, CDSB) verfolgt die Überprüfung der EU-Richtlinie zur nicht-finanziellen Berichterstattung genau und schlägt acht Änderungen vor, um sicherzustellen, dass die Richtlinie für die Erreichung der ehrgeizigen Ziele Europas im Bereich der nachhaltigen Finanzierung geeignet ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des CDSB.

Der CDSB und das CO2-Emissionsprojekt (Carbon Disclosure Project, CDP) haben gemeinsam ein Handbuch für die Umweltberichterstattung herausgegeben, um Unternehmen bei der Verbesserung ihrer Angaben in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie über die nicht-finanzielle Berichterstattung zu unterstützen. Das EU Environmental Reporting Handbook hilft den Unternehmen, von ihren Wettbewerbern zu lernen, um besser zu verstehen, wie man in Übereinstimmung mit der Richtlinie berichtet. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des CDSB.

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB) hat den SASB Implementation Primer eingerichtet, eine Online-Ressource für Unternehmen, die die SASB-Standards in ihre Kernkommunikation mit Investoren integrieren möchten. Die Pressemitteilung und der Umsetzungsleitfaden sind auf der Internetseite des SASB abrufbar.

Der der südafrikanische Ausschuss für integrierte Berichterstattung (Integrated Reporting Committee, IRC) hat seinen 2014 erstmals veröffentlichten Leitfaden aktualisiert, um Organisationen praktische Vorschläge für die Erstellung eines integrierten Berichts zu geben. Der Leitfaden orientiert sich am King IV Report on Corporate Governance for South Africa und präsentiert aktualisierte Beispiele fünf Jahre nach der Veröffentlichung des International <IR> Framework. Preparing an Integrated Report – A Starter’s Guide (Updated) steht Ihnen auf der Internetseite des IRC zur Verfügung.

Das indische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat einen Rat für Nachhaltigkeitsrechnungslegungsstandards eingerichtet, um Unternehmen bei der Erreichung der Ziele einer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Der Rat wird Standards setzen, die Angabevorschriften im Einklang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung festlegen. Die erste Zusammensetzung des Gremiums finden Sie hier.

Deloitte Norwegen hat die Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte der 50 größten Unternehmen mit Sitz im Land untersucht und deren Reifegrad im Hinblick auf die integrierte Berichterstattung und Nachhaltigkeitsberichterstattung analysiert. Greenwashing or measurable results? kann hier abgerufen werden.

Deloitte Großbritannien hat zum Konsultationspapier Advancing Nature-related Financial Disclosures and use of the CDSB Framework Stellung genommen, das vom CDSB veröffentlicht wurde. Deloitte ermutigt den CDSB, mit anderen zusammenzuarbeiten, um mit Nachdruck auf die Konsolidierung und Harmonisierung von Standards und Rahmenkonzepten zu drängen, damit ein endgültiger globaler Standard für die Klimaberichterstattung entsteht. Zugang zur Stellungnahme haben Sie hier.

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) konsultiert zu vorgeschlagenen Leitlinien Extended External Reporting Assurance. Der Zweck dieser Leitlinien ist die Förderung einer konsistenten, qualitativ hochwertigen Anwendung von ISAE 3000, um den Einfluss von Güteaussagen zur erweiterten externen Berichterstattung (EER) auf die Qualität von EER-Berichten zu stärken, das Vertrauen der Adressaten in die daraus resultierenden Güteaussagen zu erhöhen und mehr Zuversicht in Bezug auf die Glaubwürdigkeit, das Vertrauen und die Verlässlichkeit von EER-Berichte zu erhöhen. Weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite des IAASB zur Verfügung.

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