März

Häufig gestellte Fragen zu den Auswirkungen des Coronavirus auf die Finanzberichterstattung

17.03.2020

Der australische Standardsetzer Australian Accounting Standards Board (AASB) hat zusammen mit dem Australian Auditing and Assurance Standards Board (AUASB) die Publikation 'The Impact of Coronavirus on Financial Reporting and the Auditor's Considerations' herausgegeben, in der die wichtigsten Überlegungen und Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung und Abschlussprüfung im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) beschrieben werden.

Die Veröffentlichung erfolgt in Form von häufig gestellten Fragen und Antworten, die für Ersteller folgende sind:

  • Wie ist zu beurteilen, ob die Auswirkungen von COVID-19 für das Unternehmen wesentlich sind?
  • Wann sind die Jahresabschlüsse anzupassen, einschließlich der Fälle, in denen sich Ereignisse nach dem Ende der Berichtsperiode weiter entwickeln?
  • Welche Angaben können von den Unternehmen verlangt werden (einschließlich etwaiger fortlaufender Angabepflichten) für börsennotierte Unternehmen?

Die Publikation weist auch darauf hin, dass der COVID-19-Ausbruch ein Beispiel für ein neu auftretendes Risiko ist wie im AASB-Bulletin Angaben zu klimabezogenen und anderen aufkommenden Risiken: Beurteilung der Wesentlichkeit für Abschlüsse mit Hilfe des AASB/IASB-Leitliniendokuments 2 von 2019 behandelt.

Sie können sich The Impact of Coronavirus on Financial Reporting and the Auditor’s Considerations direkt von der Internetseite des AASB herunterladen.

Heutige EFRAG-Sitzung

17.03.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat heute morgen die Papiere für die heutige Sitzung zur Verfügung gestellt, die um 10:30h beginnen wird. Die Sitzung wird ausschließlich per Videoschaltung abgehalten.

Schwerpunktthemen sind die Übernahme  von IFRS 17 Versicherungsverträge (10:30h-11:15h) und die Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten (11:15h-12:45h).

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite von EFRAG, Zugang zur Internetübertragung haben Sie hier.

Papiere für die Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im März

16.03.2020

Am 23. und 24. März 2020 werden der IFRS-Fachausschuss und der gemeinsame Fachausschuss des DRSC in Berlin tagen. Für die öffentlichen Teile der Sitzungen sind jetzt die Papiere verfügbar. Die Tagesordnung für die Sitzung des IFRS-Fachausschusses wurde um zwei Punkte gekürzt.

Während seiner 82. Sitzung wird der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprechen:

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Während seiner 4. Sitzung wird der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprechen:

Die Papiere finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

Büro des IASB geschlossen, Boardsitzung per Videokonferenz, Tagesordnung gekürzt

13.03.2020

Der IASB hat bekanntgegeben, dass ab Montag sein Büro in London bis auf Weiteres geschlossen sein wird. Die für Dienstag und Donnerstag angesetzte IASB-Sitzung wird per Videokonferenz abgehalten. Die Tagesordnung für die Sitzung wurde auf drei Themen zusammengekürzt.

Die verbleibenden Themen sind die folgenden:

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Stab empfiehlt, dass der Board den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 (unter Einbeziehung der Änderungen) auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verschiebt und das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 bis zum selben Zeitpunkt verlängert. Der Stab erwartet, dass die Änderungen im zweiten Quartal 2020 herausgegeben werden.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der Stab entwirft seit Juli letzten Jahres den Entwurf für das Rechnungslegungsmodell für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten. Der Stab bittet den Board um die Klärung der Frage, ob einige Komponenten, die in den regulierten Preisen in einem Zeitraum enthalten sind, Teil der zulässigen Gesamtvergütung für die von einem Unternehmen im gleichen oder in einem anderen Zeitraum gelieferten Güter oder Dienstleistungen sind. Insbesondere bittet der Stab um Klärung, ob die in den regulierten Preisen für einen Zeitraum enthaltenen regulatorischen Erträge und Leistungsanreize Teil der zulässigen Gesamtvergütung für die im gleichen Zeitraum gelieferten Güter oder Dienstleistungen sind.

Lageberichterstattung: Der Board wird seine Diskussionen über die Zielsetzung von Lageberichterstattung fortsetzen, die nach Ansicht des Stabs die primären Nutzer bei der Beurteilung der Aussichten eines Unternehmens auf zukünftige Cashflows und der Beurteilung der verantwortlichen Verwendung der wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens durch die Unternehmensleitung unterstützen soll. Die primären Adressaten sind bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger, und es wird erwartet, dass sie über angemessene Kenntnisse der geschäftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten verfügen. Der Stab wird außerdem seine Überlegungen zur Entwicklung von Angabezielen für verschiedene Arten von Inhalten vorstellen, die in die Lageberichte aufgenommen werden sollen.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

Zusammenfassung der Agendapapiere für die IASB-Sitzung nächste Woche

13.03.2020

Der IASB wird am 17. und 19. März 2020 in London zu seiner allmonatlichen Sitzung zusammenkommen. Es werden neun Themen erörtert. Wir haben deutschsprachige Zusammenfassungen der Agendapapiere für die Sitzung für Sie erstellt, die Ihnen gestatten, die Entscheidungsfindung des IASB besser zu verfolgen. Bei jedem Thema heben wir außerdem die wesentlichen Punkte hervor, die der IASB erörtern soll, sowie die Empfehlungen des Stabs.

Standardpflege und einheitliche Anwendung: Im Jahr 2017 erhielt das IFRS Interpretations Committee eine Frage zu einem bestimmten Warenkreditgeschäft und stellte fest, dass die Transaktion möglicherweise nicht in den Anwendungsbereich eines IFRS fällt. Der Stab empfiehlt, dass der Board erwägt, in seiner Bitte um Informationsübermittlung im Rahmen der Agendakonsultation 2020 auf Warentransaktionen als ein mögliches Projekt zu verweisen.

Agendakonsultation: Der Stab stellt den Plan für das Jahr 2020 vor. Er erwartet die Veröffentlichung der Bitte um Informationsübermittlung im September, mit einer Stellungnahmefrist bis Januar 2021. Nachdem der Board die Rückmeldungen erwogen hat, werden das Arbeitsprogramm und die Zusammenfassung der Rückmeldungen voraussichtlich im 4. Quartal 2021 veröffentlicht.

Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind: Bei der Sitzung im Januar 2020 beschloss der Board, das Projekt aus dem Forschungsprogramm in das Standardsetzungsprogramm zu überführen. Das Ziel ist die Entwicklung eines IFRS mit reduzierten Angaben, der auf freiwilliger Basis auf Tochtergesellschaften, die KMU sind, angewendet werden soll, mit gegebenenfalls angepassten Angabevorschriften des IFRS für KMU. Der Stab geht davon aus, im vierten Quartal zu beginnen, ein Entwurf oder ein Diskussionspapier zu formulieren.

Preisregulierte Geschäftsvorfälle: Der Stab entwirft seit Juli letzten Jahres den Entwurf für das Rechnungslegungsmodell für regulatorische Vermögenswerte und regulatorische Verbindlichkeiten. Der Stab bittet den Board um die Klärung der Frage, ob einige Komponenten, die in den regulierten Preisen in einem Zeitraum enthalten sind, Teil der zulässigen Gesamtvergütung für die von einem Unternehmen im gleichen oder in einem anderen Zeitraum gelieferten Güter oder Dienstleistungen sind. Insbesondere bittet der Stab um Klärung, ob die in den regulierten Preisen für einen Zeitraum enthaltenen regulatorischen Erträge und Leistungsanreize Teil der zulässigen Gesamtvergütung für die im gleichen Zeitraum gelieferten Güter oder Dienstleistungen sind.

Lageberichterstattung: Der Board wird seine Diskussionen über die Zielsetzung von Lageberichterstattung fortsetzen, die nach Ansicht des Stabs die primären Nutzer bei der Beurteilung der Aussichten eines Unternehmens auf zukünftige Cashflows und der Beurteilung der verantwortlichen Verwendung der wirtschaftlichen Ressourcen des Unternehmens durch die Unternehmensleitung unterstützen soll. Die primären Adressaten sind bestehende und potenzielle Investoren, Kreditgeber und andere Gläubiger, und es wird erwartet, dass sie über angemessene Kenntnisse der geschäftlichen und wirtschaftlichen Aktivitäten verfügen. Der Stab wird außerdem seine Überlegungen zur Entwicklung von Angabezielen für verschiedene Arten von Inhalten vorstellen, die in die Lageberichte aufgenommen werden sollen.

Angabeninitiative — Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene: Der Stab wird um Erlaubnis bitten, den Abstimmungsprozess für den Entwurf Gezielte Überprüfung von Angaben auf Standardebene — Änderungen an IAS 19 und IFRS 13 einleiten zu dürfen. Der Stab empfiehlt eine Stellungnahmefrist von 180 Tagen.

Finanzinstrumente mit Eigenschaften von Eigenkapital: Bei der Sitzung des Boards im Dezember 2019 erörterte der Board die vorläufige Analyse des Stabes, wie die fixed-for-fixed-Bedingung in IAS 32 klargestellt werden könnte. Auf dieser Sitzung empfiehlt der Stab dem Board, sein Grundlagenprinzip zu artikulieren, indem er festlegt, dass bei einem Derivat auf eigene Aktien, das der fixed-for-fixed-Bedingung entspricht, der Betrag der funktionalen Währungseinheiten, der mit jedem zugrunde liegenden Aktieninstrument ausgetauscht werden soll, fest ist und nicht variiert, außer (falls zutreffend) mit Erhaltungsanpassungen und Zeitverlaufanpassungen. Der Stab gibt auch Empfehlungen dazu ab, wie die Erhaltungsanpassungen und die Zeitverlaufanpassungen formuliert werden sollten. Der Stab wird außerdem seinen Plan für Einbindungsaktivitäten mit den Adressatengruppen zu potenziellen Angaben, die im Rahmen des Projekts zu Finanzinstrumenten mit Eigenschaften von Eigenkapital entwickelt werden können, darlegen.

Überprüfung nach der Einführung von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12: Der Stab empfiehlt, dass der Board mit der Überprüfung nach der Einführung fortfährt und eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht, um weitere Informationen über die Anwendung dieser Standards zu erhalten.

Änderungen an IFRS 17 Versicherungsverträge: Der Stab empfiehlt, dass der Board den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 (unter Einbeziehung der Änderungen) auf jährliche Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, verschiebt und das festgelegte Auslaufen der vorübergehenden Ausnahme von der Anwendung von IFRS 9 in IFRS 4 bis zum selben Zeitpunkt verlängert. Der Stab erwartet, dass die Änderungen im zweiten Quartal 2020 herausgegeben werden.

Detaillierte Zusammenfassungen der Agendapapiere für die einzelnen Sitzungsteile finden Sie an Ende unserer Seite für Sitzungsmitschriften. Wir werden die Seite nach der Sitzung um die Entscheidungen und Diskussionen des Boards ergänzen.

European Lab sucht Mitglieder für die zweite Arbeitsgruppe

13.03.2020

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Aufruf zur Einreichung von Bewerbungen für die Mitgliedschaft in einer neuen Projektarbeitsgruppe zur Berichterstattung über nicht finanzielle Risiken und Chancen und die Verknüpfungen zum Geschäftsmodell veröffentlicht.

Ziel des neuen Projekts des European Corporate Reporting Lab ist es, gute Praktiken für die Berichterstattung über nicht finanzielle Risiken und Chancen und deren Verknüpfung mit dem Geschäftsmodell aus einer Nachhaltigkeitsperspektive zu identifizieren und sich mit den allgemein als ESG-Faktoren bekannten Aspekten zu befassen. Es wird erwartet, dass das Projekt die Informationsbedürfnisse und -erwartungen eines breiten Spektrums von Adressaten und anderen Interessengruppen, das Ausmaß, in dem diese durch die aktuellen Berichtspraktiken berücksichtigt werden, und die Herausforderungen, denen sich Unternehmen bei der Bereitstellung dieser Informationen gegenübersehen, berücksichtigt.

Die Bewerbungsfrist wurde bis zum 4. Mai 2020 verlängert (ursprüngliches Ende: 10. April 2020).

Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

WPK-Stellungnahme zum Regierungsentwurf zu ESEF

13.03.2020

Die Bundesregierung hat am 22. Januar 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte beschlossen. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat zu dem Entwurf jetzt eine Stellungnahme veröffentlicht.

Ausdrücklich begrüßt die WPK, dass von der ursprünglichen Aufstellungslösung Abstand genommen wurde und nun eine Offenlegungslösung vorgesehen ist, die den etablierten Aufstellungsprozess unberührt lassen soll.

Bei genauer Betrachtung zeigten sich allerdings einige Hürden bei der Umsetzung, die in der Stellungnahme näher erläutert werden:

  • Zeitliche Verdichtung des Aufstellungs- und Prüfungsprozesses
  • Keine Sicherstellung der Einreichung eines geprüften ESEF-Formats
  • Unverträglichkeit von Bestätigungsvermerk mit traditionellem Abschluss
  • Konsequenzen bei Beanstandung des Offenlegungsformats
  • Unklarheiten in der technischen Umsetzung

Nach Überzeugung der WPK könnten diese Hürden verhältnismäßig einfach dadurch aus dem Weg geräumt werden, dass im Rahmen der Abschlussprüfung die Möglichkeit einer „nachgelagerten Prüfung“ der elektronischen Wiedergabe des geprüften Abschlusses zum Zweck der Offenlegung eingeräumt wird.

Zur Stellungnahme auf der Internetseite der WPK gelangen Sie hier.

Bilanzierungserwägungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie

12.03.2020

Das IFRS Global Office von Deloitte hat einen 'IFRS in Focus'-Newsletter verfasst, der einige der wichtigsten Punkte hervorhebt, die von IFRS-Erstellern bei der Erstellung ihrer Abschlüsse für Perioden, die am oder nach dem 31. Dezember 2019 enden, zu berücksichtigen sind.

Die globalen Reaktionen auf den Ausbruch der Coronavirus-Pandemie entwickeln sich weiterhin rasch. Die Pandemie hat bereits erhebliche Auswirkungen auf die globalen Finanzmärkte gehabt und kann für viele Unternehmen Auswirkungen auf die Rechnungslegung haben.

Einige der wichtigsten Auswirkungen sind unter anderem, aber nicht ausschließlich:

  • Produktionsunterbrechungen
  • Lieferkettenunterbrechungen
  • Nichtverfügbarkeit von Mitarbeitern
  • Umsatz-, Ertrags- oder Produktivitätseinbußen
  • Schließung von Einrichtungen und Geschäften
  • Verzögerungen bei geplanten Geschäftsausweitungen
  • Mangelnde Finanzierungsmöglichkeiten
  • Erhöhte Volatilität im Wert von Finanzinstrumenten
  • Weniger Tourismus, Unterbrechungen bei nicht wesentlichen Reisen und Sport-, Kultur- und anderen Freizeitaktivitäten

Darüber hinaus sollten Unternehmen die immer breiteren Auswirkungen der Pandemie infolge ihrer negativen Beeinflussung der Weltwirtschaft und der wichtigsten Finanzmärkte berücksichtigen.

Die Unternehmen müssen bei der Analyse, wie sich die jüngsten Ereignisse auf ihre Finanzberichterstattung auswirken können, ihre besonderen Umstände und Risiken sorgfältig erwägen. Insbesondere müssen die Finanzberichterstattung und die damit verbundenen Angaben zum Jahresabschluss alle wesentlichen Auswirkungen der Pandemie vermitteln.

In unserem IFRS in Focus-Newsletter werden einige der wichtigsten Punkte hervorgehoben, die von IFRS-Erstellern bei der Erstellung ihrer Abschlüsse für Perioden, die am oder nach dem 31. Dezember 2019 enden, zu berücksichtigen sind.

Aktuelle Informationen der IFRS-Stiftung zur Coronavirussituation

12.03.2020

Die IFRS-Stiftung hat aktualisierte Informationen zum Betrieb im Zusammenhang mit dem Coronavirus bereitgestellt. Die Informationen betreffen die CMAC-Sitzung im März, die IASB-Sitzung im März und allgemeine Informationen über Besuche in den Büros der IFRS-Stiftung.

Die CMAC-Sitzung im März (26. März 2020) wird für Beobachter nur per Remote-Zugriff zugänglich sein. Die Mitglieder des CMAC werden nur teilnehmen, wenn sie in London ansässig sind und die Kriterien für Besuche in den Büros der IFRS-Stiftung erfüllen.

Die IASB-Sitzung im März (17. und 19. März 2020) wird derzeit voraussichtlich wie geplant stattfinden, Beobachter werden jedoch daran erinnert, dass digitaler Zugang verfügbar ist. Sollten die Büros der IFRS-Stiftung geschlossen werden müssen, wird die Sitzung per Videokonferenz abgehalten und die Tagesordnung wird reduziert.

Alle Besucher der Büros der IFRS-Stiftung müssen vor ihrer Ankunft bestätigen, dass sie in den letzten 14 Tagen nicht an einem Hotspot der Kategorie 1 oder 2 gewesen sind und in den letzten sieben Tagen keine grippeähnlichen Symptome aufgetreten sind.

Die vollständige Übersicht finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Ergebnisse der Sitzungen der Fachausschüsse des DRSC im Februar

12.03.2020

Am 13. und 14. Februar 2020 haben der HGB-Fachausschuss, der gemeinsame Fachausschuss und der IFRS-Fachausschuss des DRSC in dichter Folge in Berlin getagt. Von den Sitzungen liegt jetzt ein Ergebnisbericht vor.

Während seiner 47. Sitzung hat der HGB-Fachausschuss das folgende Thema besprochen:

Während seiner 3. Sitzung hat der gemeinsame Fachausschuss die folgenden Themen besprochen:

Während seiner 81. Sitzung hat der IFRS-Fachausschuss folgende Themen besprochen:

Den Ergebnisbericht zu allen Sitzungen finden Sie hier auf der Internetseite des DRSC.

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